Der Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung stößt auf Widerspruch von Verbänden aus der Gesundheitsbranche. Sie kritisierten am Montag, dass einseitig Leistungserbringer, Patienten und Versicherte die Lasten tragen sollten, während der Bund seinen Beitrag nicht leiste. Außerdem vermissen sie strukturelle Reformen und Krankheitsvorbeugung.
Die Caritas, der Marburger Bund, der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen, die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Selbsthilfe und ver.di wiesen darauf hin, dass der Bund verpflichtet sei, die Beiträge von Bürgergeldempfängern zu zahlen, dies aber laut Entwurf weiter nicht vorhabe. Der G-BA sah in dem Entwurf „eine gravierende Gerechtigkeitslücke“, weil Versicherte und Leistungserbringer belastet würden, der Bund sich jedoch seiner Verantwortung entziehe.
CDU-Politiker Altmaier schlägt Kompromiss vor
Ende März hatte die Finanzkommission für die Reform des Gesundheitswesens 66 Punkte mit einem Einsparpotenzial von 42 Milliarden Euro vorgeschlagen. Vergangene Woche hatte Warken angekündigt, sie werde in ihren Gesetzentwurf Sparvorschläge in Höhe von 20 Milliarden Euro übernehmen. Nächste Woche entscheidet das Kabinett über den Entwurf. Der ehemalige Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) sagte in der „Süddeutschen Zeitung“ (Sonntag), wenn der Bundeshaushalt die Finanzierung der Bürgergeld-Beiträge nicht hergebe, könne es ein guter Kompromiss sein, dass man die Kosten über einen Zeitraum von zehn Jahren schrittweise in den Haushalt übernehme.
Die Caritas kritisierte, in Warkens Entwurf blieben weitere wichtige Vorschläge der Finanzkommission unberücksichtigt. So fehlten die Einführung von Konsumsteuern auf Tabak, Alkohol und Zucker sowie die Begrenzung der Arzneimittelausgaben durch einen Herstellerabschlag.
Gewerkschaft: „Ungesteuerter Sparkurs“
Der Marburger Bund bemängelte die Konzentration aufs Sparen anstelle von Strukturreformen. Strukturreformen der Kliniken und der Notfallversorgung sowie die Einführung eines Primärversorgungssystems könnten zu Einsparungen führen. Ein „ungesteuerter Sparkurs“ aber gefährde die Reformen und die Stabilität der Patientenversorgung insgesamt, kritisierte die Gewerkschaft von Krankenhaus-Ärztinnen und -Ärzten.
Die BAG Selbsthilfe nannte den Entwurf „weder ausgewogen noch zukunftsfähig“. Versicherte sollten einen erheblich größeren Anteil der Reformkosten tragen als zuvor vorgeschlagen, erklärte die BAG. Die vorgesehenen höheren Zuzahlungen träfen vor allem Menschen mit chronischen Erkrankungen, ältere Versicherte und Personen mit geringem Einkommen.
Entwurf sei Paradigmenwechsel
Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) warnte vor hohem wirtschaftlichem Druck für Einrichtungen, sollte Warken wie angekündigt eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik umsetzen. Zur langfristigen Sicherung der pflegerischen Versorgung sei eine Strukturreform zwingend notwendig, sagte DEVAP-Vorstandschef Thomas Neeb.
Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di bezeichnete den Gesetzentwurf als Paradigmenwechsel. „Bisher richtet sich die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Bedarf der Patientinnen und Patienten, künftig sollen willkürliche finanzielle Vorgaben der Maßstab sein“, kritisierte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler.