Theologe Kossen: Erntehelfer sind keine Arbeitnehmer zweiter Klasse
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Erntehelfer auf einer Erdbeerplantage
Lengerich (epd).

Der katholische Sozialpfarrer Peter Kossen hat die Debatte um Mindestlohn-Ausnahmen bei Arbeitsmigranten scharf kritisiert. Es sei eine „absurde Logik, dass man für Arbeiten, die hier keiner tun will, Menschen von weither holt und meint, die müssten es dann aber auch für weniger Geld tun“, erklärte Kossen in Lengerich. „Erntehelfer sind keine Arbeitnehmer zweiter Klasse“, betonte er. Es dürfe nicht mit zweierlei Maß gemessen werden.

Die offensichtlichen chronischen Probleme der Landwirtschaft dürften nicht auf dem Rücken der Erntehelfer gelöst werden, erklärte der Vorsitzende des Vereins „'Aktion Würde und Gerechtigkeit“, der Arbeitsmigranten kostenlose Rechtsberatung und Sprachkurse anbietet.

Sogenannte Erntehelfer seien Frauen und Männer, die auf Äckern und Höfen bei Hitze und Kälte und sieben Tage in der Woche „die Drecksarbeit machen“, erklärte der Theologe. Aus der Beratungsarbeit seines Vereins wisse er, „dass den Erntehelfern häufig für Unterkunft, Verpflegung und Transport große Teile des Lohns wieder aus der Tasche gezogen werden“.

Eine erlaubte Unterschreitung des Mindestlohns offenbare ein diskriminierendes Denken, „dass Rumänen und Bulgaren auch mit weniger zufrieden sein müssen“, erklärte der Theologe. Die Bundesregierung dürfe sich solche Diskriminierung nicht zu eigen machen.

Die unabhängige Mindestlohnkommission hatte der Bundesregierung Ende Juni eine Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 Euro im Jahr 2026 und auf 14,60 Euro im Jahr 2027 empfohlen. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatte erklärt, die Empfehlung umzusetzen. Bauernpräsident Joachim Rukwied hatte sich zuvor dafür ausgesprochen, Saisonarbeitskräfte vom Mindestlohn auszunehmen. Rukwied hatte argumentiert, Saisonarbeitskräfte hätten ihren Lebensmittelpunkt „schließlich nicht in Deutschland“.