Die Jobcenter in Nordrhein-Westfalen kürzen häufiger die Leistung von Bürgergeld-Empfängern, wenn sie wiederholt nicht mitwirken. „2025 wurden in NRW 127.507 Leistungsminderungen neu festgestellt. 2024 waren es 97.609. Die Steigerung beträgt 30,6 Prozent“, sagte der Sprecher der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit (BA) der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Samstag). Das betraf 4,4 Prozent aller Leistungsempfänger, im Jahr zuvor waren es 3,5 Prozent.
Hauptgrund für Sanktionen war dem Bericht zufolge, dass Arbeitslose wiederholt Termine versäumten (89,4 Prozent). 4,1 Prozent nahmen demnach eine angebotene Arbeit, Ausbildung oder Qualifizierung nicht an. Bei 3,8 Prozent der von den Kürzungen Betroffenen gab es andere Pflichtverletzungen. Die monatliche Kürzung lag den Angaben nach im Schnitt bei 65 Euro.
BA in NRW begrüßt neue Bürgergeldregelungen ab Juli
Die BA begrüßt die neue Grundsicherung, die im Juli 2026 das Bürgergeld ablöst und auch schärfere Sanktionsregeln umfasst. „Die neue Grundsicherung vereinfacht die Arbeit und schärft den Auftrag der Jobcenter“, sagte Dirk Strangfeld, Geschäftsführer der Regionaldirektion, der Zeitung. „Wichtig war uns auch, dass die Regeln zum Umgang mit Terminversäumnissen und fehlender Mitwirkung geschärft und vereinfacht werden.“ Wie sich die Zahl der Leistungsminderungen entwickelt, werde sich in naher Zukunft zeigen. „Mit den neuen Regeln ist nur noch wenig Raum für Missverständnisse.“