Diakonie RWL fordert Nachbesserung bei der Pflegereform
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Christian Heine-Göttelmann
Düsseldorf (epd).

Das Diakonische Werk Rheinland-Westfalen-Lippe sieht noch Nachbesserungsbedarf bei der Ausrichtung der Pflegereform. Das im Rahmen des Pflegeneuordnungsgesetzes geplante sogenannte Sozialraumbudget dürfe ambulante Pflegedienste nicht von wichtigen Leistungen ausschließen, erklärte die Diakonie RWL in Düsseldorf anlässlich der ersten Lesung des Gesetzes im Bundestag. Nach Berechnungen auf Grundlage einer Befragung der Diakonie RWL könnten im schlimmsten Fall durchschnittlich rund sechs Arbeitsplätze pro ambulantem Pflegedienst gefährdet sein.

Laut der Diakonie sieht der Gesetzentwurf bislang vor, den bisherigen Entlastungsbetrag ab dem 1. Januar durch ein Sozialraumbudget zu ersetzen. Während der Entlastungsbetrag unter anderem auch für Leistungen ambulanter Pflegedienste sowie für Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege eingesetzt werden kann, soll das neue Sozialraumbudget ausschließlich anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag vorbehalten sein. Die Folge: Ambulante Pflegedienste könnten einen wichtigen Teil ihrer bisherigen Leistungen nicht mehr anbieten.

Diakonie-Vorstand: „Sozialraumbudget zerstört etablierte Versorgungsstrukturen“

„Das Sozialraumbudget geht zu Lasten der Pflegebedürftigen und zerstört etablierte Versorgungsstrukturen“, sagte der Vorstand der Diakonie RWL, Christian Heine-Göttelmann. Die hauswirtschaftliche Unterstützung und Betreuung durch die Pflegedienste könnten entscheidend dazu beitragen, dass pflegebedürftige Menschen länger selbstständig zu Hause leben. Zugleich entlasteten sie pflegende Angehörige. „Wer bewährte Pflegedienste von diesen Leistungen ausschließt, riskiert Arbeitsplätze und schwächt zugleich die Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu Hause“, mahnte der Diakonie-Vorstand.

Die Diakonie RWL fordert deshalb eine Änderung des Gesetzentwurfs. Ambulante Pflegedienste müssten auch künftig Leistungen über das neue Sozialraumbudget erbringen und abrechnen können. Bestehende Beschäftigungs- und Versorgungsstrukturen dürften nicht abgebaut werden, bevor tragfähige Alternativen vorhanden sind. Die ambulante Pflege zu Hause müsse gestärkt und dürfe nicht geschwächt werden.