Böckler-Stiftung: Soziale Ungleichheit bleibt weiter hoch
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Als arm gelten Haushalte mit weniger als 60 Prozent des durchschnittlichen jährlichen Netto-Einkommens von derzeit knapp 26.000 Euro pro Person (Archivbild).
Düsseldorf (epd).

Bei der Einkommensungleichheit in Deutschland zeichnet sich keine Entspannung ab. „Armut hat sich vertieft, die untere Mitte ist unter Druck geraten, Reichtum konzentriert sich zunehmend an der Spitze“, heißt es in dem in Düsseldorf vorgestellten Verteilungsbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI), das zur gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung gehört. Die Unterschiede im Einkommen haben demnach aktuell das zweithöchste Niveau seit 1992 erreicht.

So lebten 2024 den Zahlen zufolge 17,3 Prozent der Haushalte in Armut - gegenüber 11,2 Prozent 1992. Das ist laut Bericht der zweithöchste Wert nach 17,4 Prozent 2021 sowie ein Zuwachs um 45 Prozent über den gesamten untersuchten Zeitraum.

Anhaltende Ungleichheit „hoch problematisch“

Die anhaltende Ungleichheit sei sowohl ökonomisch als auch politisch „hoch problematisch“, warnt der Bericht. Haushalte mit hohen Einkommen könnten zusätzliche finanzielle Mittel eher sparen, während Haushalte mit niedrigen Einkommen solche finanziellen Spielräume zwar für zusätzlichen Konsum nutzten, aber nichts zurücklegen könnten. Politisch sinke vor allem bei der unteren Mittelschicht das Vertrauen in eine faire Verteilung von gesellschaftlichem Wohlstand, was eine weitere Polarisierung der Gesellschaft zur Folge habe.

Als arm gelten Haushalte mit weniger als 60 Prozent des durchschnittlichen jährlichen Netto-Einkommens von derzeit knapp 26.000 Euro pro Person. Als einkommensreich gelten Haushalte ab einem doppelten durchschnittlichen Netto-Einkommen und damit ab 52.000 Euro pro Person und Jahr. Die Quote der einkommensreichen Haushalte blieb dagegen weitgehend stabil mit 7,0 Prozent 2024 gegenüber 5,7 Prozent 1992.

Verlässliche soziale Sicherung angemahnt

Der Bericht mahnt vor diesem Hintergrund eine bessere Eingliederung in den Arbeitsmarkt sowie eine „verlässliche“ soziale Sicherung an. Sowohl die Rente als auch die Grundsicherung müssten allen eine „grundlegende gesellschaftliche Teilhabe“ bieten. Die anhaltend sinkende Tarifbindung bei Arbeitsverträgen könne mit einer stärkeren Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen aufgefangen werden. Eine bessere Absicherung von gering bezahlten Beschäftigten sei möglich, wenn sich der Mindestlohn künftig am europäischen Referenzwert von 60 Prozent des Brutto-Stundenlohns von Vollzeitbeschäftigten orientiere.