Kriegsdienstverweigerung: Evangelische Arbeitsgemeinschaft wird 70
s:84:"In Artikel 4 des Grundgesetzes ist das Recht auf Kriegsdienstverweigerung verankert.";
In Artikel 4 des Grundgesetzes ist das Recht auf Kriegsdienstverweigerung verankert.
Bonn (epd).

Ihr 70-jähriges Bestehen feiert die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) mit einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung in der Jugendkirche Stuttgart. Am 23. September geht es auf der Jahrestagung um „Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung im Kontext der Wehrpflichtdebatte“, wie die Friedensarbeit in der EKD am Montag in Bonn ankündigte.

Die Welt befinde sich in einer „Aufrüstungsspirale“, in Deutschland werde über die Wiedereinführung einer Wehrpflicht diskutiert, erklärte die EAK. Damit rücke auch das im Grundgesetz garantierte Grundrecht in den Blick, wonach niemand gegen sein Gewissen „zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden“ darf. An der Tagung werden den Angaben zufolge Kathrin Groh, Professorin für Öffentliches Recht an der Bundeswehruniversität München, der Friedensbeauftragte des EKD-Rates, Landesbischof Friedrich Kramer, und die Generalsekretärin der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Jugend (aej), Annika Schreiter teilnehmen.

Arbeitsgemeinschaft wurde 1956 gegründet

1956 schlossen sich die kirchlichen Beauftragten mit der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend zusammen, um angesichts der Debatte um eine Wiederbewaffnung Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg und die Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht kirchliche Strukturen für eine Beratungsarbeit aufzubauen. Das sei die Geburtsstunde der „Evangelischen Arbeitsgemeinschaft zur Betreuung der Kriegsdienstverweigerer“ (EAK) gewesen, hieß es. Mit der aktuellen Diskussion über den neuen Wehrdienst und eine mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht habe auch die Beratung von Kriegsdienstverweigerern wieder eine neue Dynamik erhalten, hieß es. Die Zahl der Beratungen bei der EAK sei deutlich gestiegen.