NRW will Brand- und Katastrophenschutz optimieren
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Auch ehrenamtliches Engagement im Bereich der Notfallseelsorge muss gestärkt werden.
Düsseldorf (epd).

Das NRW-Landeskabinett hat die Novellierung des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz im Land beschlossen. Ziel sei es, Strukturen zu modernisieren, Leistungsfähigkeiten zu optimieren, Abläufe zu vereinfachen und die Einsatzbereitschaft in Katastrophenfällen und bei Brandereignissen weiter zu verbessern, sagte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) in Düsseldorf.

„Wer in der Ruhe vorsorgt, kann im Sturm handeln“, betonte der Minister. Die Landesregierung habe damit die Konsequenzen vor allem aus dem Hochwasser vom Juli 2021 gezogen. Das bisherige Gesetz stamme aus dem Jahr 2016 und wurde seitdem nur punktuell geändert.

„Mit der Reform schaffen wir jetzt endlich klare Strukturen, stärken den Katastrophenschutz und modernisieren gleichzeitig den Brandschutz. Ziel ist ein System, das in Krisen schnell, zuverlässig und kompetent hilft - Land, Kreise und Kommunen Hand in Hand“, betonte Reul. Die Verbändeanhörung zu der Gesetzesnovellierung sei abgeschlossen, die Kommunen hätten den Gesetzentwurf „überwiegend unterstützt“, allerdings gebe es bei Fragen der Finanzierung noch Klärungsbedarf. Der Landtag muss die Novellierung verabschieden.

Land hält Katastrophenschutzlager für den Notfall vor

Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, die bereits bestehende, zentrale Landesstelle für Katastrophenschutz auch gesetzlich zu verankern. Die Stelle ist im Innenministerium angesiedelt und zählt 40 Personen. Zudem plant das Land ein Katastrophenschutzlager, damit im Ernstfall wichtige Materialien schnell verfügbar sind. Das Land erstellt überdies einen Landeskatastrophenschutzbedarfsplan und einen Rahmenwarnplan. Auch die interkommunale Zusammenarbeit soll gestärkt werden.

Für Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister wird eine neue Pflichtfortbildung eingeführt. Innerhalb des ersten Amtsjahres sollen sie sich im Katastrophenschutz schulen lassen, um im Ernstfall sicher entscheiden zu können. Überdies sollen der Brandschutz modernisiert und sich die Leistungsfähigkeit der Feuerwehren im Rahmen des Brandschutzbedarfsplans stärker an den örtlichen Verhältnissen orientieren. Dabei sollen auch Regelungen zu Werkfeuerwehren weiterentwickelt und flexibler gestaltet werden.

Leitstellen sollen digitaler werden

Das Gesetz soll zudem dafür sorgen, dass NRW auch künftig über leistungsfähige und moderne Leitstellen verfügt. Diese sollen verstärkt die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen, um Einsätze schneller und effizienter zu koordinieren. Zudem sollen die kommunalen Aufgabenträger eine einheitliche Leitstelle für den Brandschutz, den Katastrophenschutz und das Rettungswesen betreiben können.

Als zentrales Element des Brand- und Katastrophenschutzes in Nordrhein-Westfalen soll überdies das Ehrenamt gestärkt werden. Das Ehrenamt sei „das Rückgrat eines starken Bevölkerungsschutzes“, sagte Reul. Im Katastrophenschutz seien 90 Prozent der Einsatzkräfte ehrenamtlich tätig. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement zu verbessern und die Bedeutung dieses Einsatzes ausdrücklich zu stärken - das betreffe auch Mitarbeiter, die etwa im Bereich der Notfallseelsorge tätig sind.

Von Michael Bosse (epd)