Mehr Beschwerden und Datenschutz-Verletzungen im Saarland
s:137:"Das Datenschutzzentrum musste sich den Angaben zufolge beispielsweise mit der Videoüberwachung in einem Fitnessstudio auseinandersetzen.";
Das Datenschutzzentrum musste sich den Angaben zufolge beispielsweise mit der Videoüberwachung in einem Fitnessstudio auseinandersetzen.
Saarbrücken (epd).

Das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland hat im Jahr 2024 mehr Beschwerden und gemeldete Datenschutzverletzungen registriert als im Vorjahr. Insgesamt zählte es 565 Beschwerden von persönlich Betroffenen (2023: 464) und 885 von Verantwortlichen gemeldete Datenschutzverletzungen (2023: 727), wie der in Saarbrücken veröffentlichte 33. Tätigkeitsbericht ergab. Das Zentrum sprach zudem sieben Warnungen, zwölf Verwarnungen, sechs Anweisungen und Anordnungen sowie 17 Geldbußen aus. Des Weiteren habe es sechs Gerichts- und 18 Bußgeldverfahren geführt.

Schriftliche Beratungen bot das Datenschutzzentrum dem Bericht zufolge in 264 Fällen (2023: 302) an. Dabei sei es zu je rund einem Drittel um Beratungen von nicht-öffentlichen Stellen (35 Prozent), betroffenen Personen (33 Prozent) und Parlament, Regierung sowie anderer öffentlicher Stellen (32 Prozent) gegangen. Mündliche Beratungen würden statistisch nicht erfasst, obwohl diese einen sehr hohen Anteil der Anfragen darstellten und einen hohen zeitlichen Aufwand erforderten, hieß es.

Die Landesdatenschutzbeauftragte Monika Grethel betonte, dass Datenschutz ein Grundrecht sei, „das in einer zunehmend digitalisierten Welt Würde und Freiheit jedes Einzelnen schützen soll“. „Datenschutz ist kein Selbstzweck und keine bloße Verwaltungsaufgabe.“ Versehentliche Datenlecks, gezielte Angriffe oder nachlässig gestaltete Datenverarbeitungsprozesse zeigten, „wie wichtig ein verantwortungsvoller und datenschutzkonformer Umgang mit personenbezogenen Daten für das nötige Vertrauen in einer zunehmend digitalisierten Welt ist“.

Das Datenschutzzentrum musste sich den Angaben zufolge beispielsweise mit der Drohnenüberwachung durch die Polizei bei Fußballspielen, Datenschutzverletzungen in einer Kita-App oder Videoüberwachung in einem Fitnessstudio auseinandersetzen. Bußgelder gab es unter anderem wegen unbefugter Veröffentlichungen von Foto- und Videomaterial durch Privatpersonen in sozialen Netzwerken. In einem Fall habe eine Gemeindemitarbeiterin mit ihrem Handy Fotos eines neu beantragten Personalausweises einer Bürgerin gemacht und diese anschließend bei Facebook mit deutlich erkennbarem Lichtbild, Namen, Geburtsdatum und Anschrift veröffentlicht.

Des Weiteren berichtet das Zentrum über ärztliche Rezepte, die es per Fax erhalten habe. Wer im Internet nach der Faxnummer einer bestimmten Praxis oder Apotheke suche, könne auf die Kontaktdaten des Datenschutzzentrums stoßen, weil die Unternehmen so auf die zuständige Aufsichtsbehörde verwiesen. Wenn das Zentrum dann anstelle der Apotheke Rezepte erhalte, sei das „ein Fall von Datenschutzironie in Reinform“. In den meisten Fällen habe ein Hinweis an Arztpraxen ausgereicht. In einem Fall habe das Zentrum jedoch ein Bußgeld ausgestellt, weil die betroffene Praxis trotz mehrfacher Hinweise immer wieder Rezepte an das Datenschutzzentrum gesendet habe.