
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) will die geplanten Atommüll-Transporte vom Jülich nach Ahaus auf rechtlichem Wege stoppen. Der nordrhein-westfälische BUND-Landesverband teilte in Düsseldorf mit, er habe beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) Widerspruch gegen die erteilte Transportgenehmigung für 152 Castor-Behälter eingelegt. Außerdem beantragte die Umweltorganisation nach eigenen Angaben, den sofortigen Vollzug der Beförderungsgenehmigung auszusetzen.
„Von den überflüssigen Transporten geht ein erhebliches Risiko für Mensch und Umwelt aus“, erklärte die stellvertretende BUND-Landesvorsitzende Kerstin Ciesla. Sie bezeichnete es als „skandalös“, dass das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Genehmigung offenbar eine sorgfältige Prüfung der Rechtmäßigkeit der Transporte verhindern wolle.
Laut Bundesamt sollen 152 Behälter mit rund 300.000 Brennelement-Kugeln aus Jülich und zehn weiteren Brennelementen aus Garching nach Ahaus im westlichen Münsterland gebracht werden. Im dortigen Zwischenlager sollen sie aufbewahrt werden, bis ein Endlager zur Verfügung steht. Die Beförderungsgenehmigungen sind bis Mitte 2027 gültig und unter Sofortvollzug gestellt worden. Die genauen Termine würden in Absprache mit Polizei und Aufsichtsbehörden festgelegt, hieß es. Nach Angaben des BUND enthalten die Kugeln angereichertes Uran und Plutonium.
Bereits in den vergangenen Tagen hatte es zahlreiche Proteste und Kritik an den geplanten Transporten gegeben. Anti-Atomkraft-Organisationen wiesen darauf hin, dass auch für das Zwischenlager in Ahaus die Genehmigung 2036 ablaufe, und forderten, die Frage der Endlagerung zu klären. Der BUND plädierte für den Bau eines sicheren Zwischenlagers in Jülich. Die Stadt Ahaus kündigte an, Rechtsbehelfsmöglichkeiten gegen die Transporte zu prüfen.
Um den Transport des Atommülls nach Ahaus hat es einen jahrelangen Rechtsstreit gegeben. Ende 2024 hatte das Oberverwaltungsgericht NRW die Klagen der Stadt Ahaus und eines Bürgers gegen die Genehmigung zur Aufbewahrung der 152 Castoren im Zwischenlager Ahaus abgewiesen. Die Landesregierung hatte sich beim Bund dafür eingesetzt, einen Neubau des Zwischenlagers am Standort Jülich zu erreichen. Dessen Betriebserlaubnis war bereits 2013 ausgelaufen. Eine Einigung war allerdings nicht zustande gekommen.