Neue Kormoran-Verordnung für Thüringen
Kritik von Naturschützern an erleichtertem Abschuss
Erfurt (epd).

Kormorane dürfen künftig in Thüringen leichter bejagt werden. Eine jetzt in Kraft getretene Verordnung sieht vor, dass die bis zu drei Kilogramm schweren Fischbeuter künftig auch an Standgewässern geschossen werden dürfen. Bisher war das nur an Fließgewässern erlaubt, wie das Thüringer Umweltministerium mitteilte. Minister Tilo Kummer (BSW) begründete den Schritt mit dem Schutz von Fischen. Der Naturschutzbund (Nabu) hält dieses Argument für nicht stichhaltig.

Die neue Kormoran-Verordnung löst Regelungen von Ende 2016 ab. Nach Überzeugung von Umweltminister Kummer ermöglicht die neue Verordnung, auch die Fische der Standgewässer vor nachhaltigen Fraßschäden durch den Kormoran zu schützen. Der Kormoran-Bestand werde aber nicht gefährdet.

Nabu widerspricht

Die Erweiterung der Verordnung diene der Sicherung der Fischbestände in den Gewässern. Diese entsprächen trotz milliardenschwerer Investitionen in die Gewässerqualität in den zurückliegenden Jahrzehnten nicht den Zielvorgaben des europäischen Rechts.

Der Landesvorsitzende des Nabu Thüringen, Martin Schmidt, widersprach energisch. Mit der neuen Verordnung habe der Landesumweltminister „die Weichen für noch mehr sinnloses Töten von Kormoranen gestellt“. Die Vögel dürften damit jetzt auch „an nicht fischwirtschaftlich genutzten Seen und Teichen“ geschossen werden. Damit habe der Minister „den Bogen überspannt“.

Die Verordnung werde nicht zum Schutz der heimischen Fischfauna beitragen, vermutet Schmidt: „Wenn die Landesregierung wirklich etwas für unsere Gewässer und zum Schutz der natürlich dort vorkommenden Fischarten tun möchte, dann sollte sie den im Koalitionsvertrag vereinbarten Aktionsplan zur Belebung von Bach- und Flussauen auf den Weg zu bringen.“

Am liebsten Weißfische

Für fischereiwirtschaftliche Schäden durch Kormorane hatte Thüringen im vergangenen Jahr fast 80.000 Euro an geschädigte Betriebe ausgereicht. Kormorane dürfen in Thüringen nur zwischen dem 16. August und dem 31. März jeden Jahres gejagt werden.

Der Kormoran ist ein sogenannter Nahrungsopportunist, der bevorzugt Fische fängt, die er ohne großen Aufwand erbeuten kann. Auf seinem Speiseplan stehen vor allem „Weißfische“ wie Rotaugen, Brachsen und andere Kleinfische. Der Vogel kann bis zu 90 Sekunden lang und 30 Meter tief tauchen. Einzigartig in der Vogelwelt ist sein Verhalten, sein mit Wasser vollgesogenes Gefieder von Wind und Sonne trocknen zu lassen.

Von Jens Büttner (epd)