Landtag Sachsen-Anhalt nimmt Wolf ins Jagdgesetz auf
Magdeburg (epd).

In Sachsen-Anhalt dürfen Wölfe künftig gejagt werden. Nachdem Bundestag und Bundesrat im März den Weg freigemacht haben, hat am Donnerstag das Landesparlament in Magdeburg den Wolf in das Jagdgesetz aufgenommen. Der Wolf bleibe dennoch eine geschützte Tierart. Während Umweltverbände sich gegen die Gesetzesänderung ausgesprochen hatten, haben Weidetierhalter und Landesjagdverband für eine Absenkung des Schutzes für den Wolf plädiert.

Auch Umweltminister Armin Willingmann (SPD) hatte sich dafür ausgesprochen, Wölfe „entnehmen“ zu können, wenn sie Herdenschutzmaßnahmen wie Zäune überwinden und Weidetieren reißen. „Mit der Änderung des Jagdgesetzes reagieren wir auf die dynamische Entwicklung der Population und schaffen die rechtlichen Voraussetzungen für eine Bestandsregulierung“, sagte der agrarpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Olaf Feuerborn.

Wolfsbestand steigt - Nutztierrisse sinken

Nach Angaben des Landesamtes für Umweltschutz sind Übergriffe durch Wölfe auf Nutztiere in Sachsen-Anhalt in der jüngeren Vergangenheit etwas zurückgegangen. Im Monitoring-Jahr 2024/2025 habe es landesweit 48 Übergriffe von Wölfen mit 159 getöteten Nutztieren gegeben. Im Jahr 2020 habe die Zahl der Nutztierrisse durch Wölfe noch bei 335 getöteten und 69 verletzten Tieren gelegen. Hauptursache für den Rückgang seien funktionierende Herdenschutzmaßnahmen.

Die Zahl der Wölfe in Sachsen-Anhalt stieg zugleich auf mindestens 276 Wölfe im selben Untersuchungszeitraum. Aktuell seien Wölfe in landesweit 38 Territorien heimisch. Hinzu kämen 53 Wölfe in acht grenzübergreifenden Revieren mit Sachsen, Brandenburg oder Niedersachsen.