Gericht: Sächsische Schweiz ist rechtmäßiger Nationalpark
Bautzen (epd).

Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen hat den Status der Sächsischen Schweiz als Nationalpark und Landschaftsschutzgebiet bestätigt. Laut einem am Montag veröffentlichten Urteil werden alle Anforderungen für ein solches Schutzgebiet erfüllt. Die Verordnung zur Nationalparkregion Sächsische Schweiz vom 23. Oktober 2003 sei ganz überwiegend rechtmäßig. (AZ: 4 C 38/23)

Dies gelte auch für die von der Antragstellerin Gemeinde Lohmen beanstandete Einbeziehung des Geländes der Bastei, einem beliebten Ausflugsziel. Die Gemeinde in der Sächsischen Schweiz hatte sich mit einem Normenkontrollantrag gegen die gesamte Verordnung gewandt. Da ihr Gebiet sowohl vom Nationalpark als auch vom Landschaftsschutzgebiet betroffen ist, sehe sie ihre gemeindliche Planungshoheit verletzt, hieß es. Nach Auffassung der Antragstellerin ist die Verordnung aus einer Vielzahl von formellen und materiellen Gründen rechtswidrig.

Der vierte Senat des sächsischen OVG lehnte den Antrag der Gemeinde überwiegend ab. Einen Erfolg hatte die Klage unter anderem mit Blick auf die Ausweisung des Nationalparks als sogenanntes Natura 2000-Gebiet. Außerdem war laut Gericht die Abgrenzung in Bezug auf verschiedene Flurstücke zu unbestimmt, der Senat habe die Einbeziehung einzelner Flurstücke in das Schutzgebiet für unwirksam erklärt.

Das Urteil ist den Angaben zufolge noch nicht rechtskräftig. Der Senat hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Eine Beschwerde gegen diese Entscheidung ist möglich.