Berlin verbessert Situation freier Schulen
Berlin (epd).

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am Donnerstag eine Schulgesetznovelle zur Finanzierung freier Schulträger verabschiedet. Damit werden Schulen in freier Trägerschaft künftig finanziell besser gestellt. Zudem verkürzt sich die staatliche Anerkennung nach Schulneugründungen von bislang fünf auf zwei Jahre.

Bislang war für Familieneinkommen von 68.000 bis 81.000 Euro im Jahr ein Schulgeld in Höhe von 350 Euro festgesetzt. Künftig soll es jenseits eines Jahreseinkommens von 73.000 Euro keinen festen Höchstbetrag mehr geben. Die freien Träger dürften ihr Schulgeld dann selbst festlegen. Der Senat hatte die Änderungen am 13. Januar beschlossen.

„Keine Randzahlen“

Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) nannte die freien Schulen in der Hauptstadt einen unverzichtbaren Bestandteil des Berliner Bildungssystems, die Verantwortung übernehmen würden. Zwölf Prozent der Berliner Schulplätze mit rund 42.000 Schülerinnen und Schüler und knapp 14.000 Berufsschülerinnen und -schülern in den freien Schulen seien „keine Randzahlen“, sagte die CDU-Politikerin in der abschließenden Lesung im Abgeordnetenhaus. Die Schulen finanziell besserzustellen und verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, sei ein „längst überfälliger Schritt“ gewesen. Allen Privatschul-Kritikern empfehle sie, sich vor Ort ein Bild zu machen

Im vergangenen Schuljahr gab es in Berlin 135 allgemeinbildende freie Schulen und 70 Berufsschulen in freier Trägerschaft. In ganz Berlin gibt es mehr als 400.000 Schülerinnen und Schüler.