Drei linke Buchläden, die wegen Extremismusverdachts von der Nominiertenliste für den Deutschen Buchhandlungspreis gestrichen wurden, wollen sich juristisch zur Wehr setzen. In der kommenden Woche sollen Klagen gegen den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) erhoben werden, wie die Göttinger Anwaltskanzlei Sven Adam am Donnerstag mitteilte. Betroffen sind die Buchläden „Rote Straße“ in Göttingen, „The Golden Shop“ in Bremen und „Zur schwankenden Weltkugel“ in Berlin. Ziel sei, gegen die Streichung gerichtlich vorzugehen und die Gründe für den Ausschluss zu erfahren.
Die Bundesregierung bestätigte, dass Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) wegen „verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“ von der Empfehlung der Jury zur Auszeichnung der drei Buchhandlungen Abstand genommen hatte. Vorausgegangen war eine Abfrage des Verfassungsschutzes mit dem Ziel, „dass eine möglicherweise missbräuchliche Inanspruchnahme staatlicher Leistungen durch potenziell extremistische Organisationen ausgeschlossen wird“, sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius am Mittwoch.
Bundesregierung: Erkenntnisse unterliegen „Geheimschutz“
Um welche Erkenntnisse es konkret geht, unterliege dem „Geheimschutz“, sagte ein BKM-Sprecher. Die Buchhandlungen kündigten an, die Anwendung dieses Verfahrens gerichtlich überprüfen zu lassen. Man werde zudem „auf vollständige Auskunft über die Abläufe und über die vermeintlich vorliegenden Informationen nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG)“ klagen.