In der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens werden am Sonntag die Mitglieder der neuen Landessynode gewählt. Berechtigt für die Wahl seien alle Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen der Landeskirche sowie die Pfarrerinnen und Pfarrer. In den insgesamt 20 Wahlkreisen sind jeweils ein Pfarrer oder eine Pfarrerin und zwei Gemeindeglieder zu wählen, teilte die Landeskirche am Mittwoch in Dresden mit.
Die konstituierende Sitzung der künftigen 29. Landessynode findet am 20. und 21. Juni in Dresden statt. Zur sächsischen Synode gehören 80 Mitglieder, von denen 60 Frauen und Männer gewählt und 20 Mitglieder berufen werden. Die Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl am Sonntag hatten sich in den vergangenen Wochen öffentlich vorgestellt.
Sechsjährige Legislaturperiode
Die Bekanntgabe der Wahlergebnisse ist für Ende März vorgesehen. Danach erfolgt die Berufung der 20 weiteren Mitglieder der Landessynode durch die sächsische Kirchenleitung. Eine Legislaturperiode dauert jeweils sechs Jahre. Die Arbeit der aktuellen 28. Landessynode geht nach einer Sondersynode an diesem Freitag und Samstag zu Ende.
Die Landessynode vertritt als gesetzgebendes Organ rund 330 Kirchgemeinden und Kirchspiele in Sachsen. Sie wählt auch etwa den Landesbischof oder die Landesbischöfin sowie den Präsidenten oder die Präsidentin des Landeskirchenamtes. Das Gremium tagt in der Regel zweimal im Jahr, im Frühjahr und im Herbst in Dresden.