Drängende Fragen dulden keinen Aufschub. Dies könnte das Motto der sächsischen evangelischen Landessynode sein, die am Freitag und Samstag (6. und 7. März) in Dresden zu einer Sondersitzung zusammenkommt, kurz vor dem Ende ihrer Legislaturperiode. Die 80 Vertreterinnen und Vertreter aus den Gemeinden der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens wollen vor allem zu den nächsten Schritten der Strukturreform beraten. Dazu liegt ihnen ein Papier mit rund 20 Vorschlägen einer innerkirchlichen Arbeitsgruppe vor.
Die Präsidentin der Landessynode, Bettina Westfeld, begründet die Sondertagung mit der Dringlichkeit. „Der finanzielle Spielraum verengt sich in den nächsten Jahren erheblich“, sagt Westfeld. Da gelte es, „keine kostbare Zeit zu verlieren“. Die nächste Synode, die an diesem Sonntag gewählt wird, konstituiere sich aber erst im Juni und werde erstmals im Herbst tagen. Außerdem habe sich die aktuelle 28. Landessynode schon mehrfach mit strukturellen Fragen beschäftigt. Dieses Wissen solle genutzt werden.
Weniger Verwaltungsaufgaben für Pfarrpersonal
Die Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Landeskirchenamtes und der Landessynode hatte im Januar ihren Bericht vorgelegt. Als einen wesentlichen Punkt benennt sie „die Vereinfachung kirchlicher Strukturen auf allen Ebenen“. Das Pfarrpersonal soll vor allem von Verwaltungsaufgaben entlastet werden.
Dazu sollen unter anderem 40 bis 50 Regionalkirchgemeinden als Körperschaften öffentlichen Rechts mit mindestens fünf Pfarrstellen sowie Beschäftigten für Kirchenmusik und Gemeindepädagogik gebildet werden. Diese Einheiten sollen eine „qualifizierte, zentral geleitete Verwaltung an einem gut erreichbaren Ort ermöglichen“.
Weniger Kirchenbezirke
Statt derzeit 16 Kirchenbezirken mit einem Superintendenten oder einer Superintendentin an der Spitze soll es perspektivisch nur noch fünf bis sieben Kirchenbezirke geben. Mit jeweils etwa 30 bis 45 Pfarrstellen sollen sie laut Bericht so überschaubar bleiben, dass ein persönlicher Austausch möglich bleibt. Außerdem sollen das Ehrenamt gestärkt und Trägerstrukturen der Ortsgemeinden, etwa für Kindergärten oder Friedhöfe, effektiver gestaltet werden.
Oberlandeskirchenrat Burkart Pilz sagt, es brauche einen „Weg, wie wir mit deutlich geringeren Mitteln kirchliches Leben vielfältig und lebendig gestalten können“. Es werde auf „einfache und klare Gemeindestrukturen“ gesetzt. „Wir wollen keine Insel-Landschaft, sondern wir wollen das Gemeinsame suchen“, betont Pilz, der einer der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe zur Strukturreform ist. Bei aller Zentralisierung seien Beziehungen vor Ort aber unbedingt zu stärken.
Deutlicher Rückgang an Kirchenmitgliedern
Pilz ist überzeugt, es werde einen „tiefgreifenden Wandel“ geben, „auch wenn wir keine Entscheidungen treffen“. Daher sollten die nächsten Schritte mutig gegangen werden. Die Kirchenleitung habe sich bereits hinter die neuen Vorschläge gestellt. Auch eine Gruppe junger Pfarrerinnen und Pfarrer der Landeskirche begrüße die Ideen der Arbeitsgruppe, hieß es. Es gibt aber auch eine innerkirchliche Initiative, die vor einer „drohenden weiteren Zentralisierung kirchlicher Strukturen“ warnt.
Die Mitgliederzahl der sächsischen Landeskirche hat sich deutlich reduziert und liegt derzeit bei noch rund 575.000. Der Rückgang habe zur Folge, „dass wir nicht alle Lebensäußerungen unserer Landeskirche im bisherigen Umfang aufrechterhalten werden können“, heißt es im Bericht. Das „vertraute System Kirche“ werde „nicht nur einen harmonischen Umbau, sondern auch schmerzhafte Rückschnitte erleben“.
Aufarbeitung sexualisierter Gewalt
Außerdem steht mit der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt ein weiteres drängendes Thema auf der Tagesordnung der Sondersynode am Wochenende. Konkret geht es um die sogenannten Anerkennungsleistungen für Betroffene. Die Synode will ein Gesetz beraten, das den Richtlinien der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) folgt. Die meisten anderen Landeskirchen hatten den bundesweit einheitlichen Regelungen bereits zugestimmt.
Westfeld sagt: „Ich erwarte, dass in den Beratungen vor der Synode deutlich wird, dass die sächsische Landeskirche durch einen institutionellen Akt der Verantwortungsübernahme das Leid der Betroffenen sieht, ernst nimmt und Konsequenzen daraus zieht.“