Die Landessynode der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) hat mit Blick auf die anstehende Landtagswahl in Sachsen-Anhalt Christinnen und Christen zu einer klaren politischen Haltung aufgerufen. Wo Würde und Gleichwertigkeit von Menschen in politischen Programmen durch Abwertung und Ausgrenzung beschädigt würden, seien Christen zu einer eindeutigen Positionierung verpflichtet, heißt es in einem Beschluss der am Samstag in Erfurt zu Ende gegangenen Frühjahrssynode.
Gemeinden sollten sich zudem intensiv mit möglichen gesellschaftlichen Folgen auseinandersetzen, falls populistische oder rechtsextreme Parteien Regierungsverantwortung übernehmen. Das Kirchenparlament betonte, die Kirche stehe für Nächstenliebe, gesellschaftlichen Zusammenhalt und Dialogbereitschaft.
Mit Blick auf den ländlichen Raum ermutigten die Synodalen die Gemeinden, stärker auf lokale Initiativen zuzugehen und Kooperationen auszubauen. Kirchliche Gemeinschaften nähmen eine wichtige Rolle als Stabilitätsanker ein und trügen zu einem funktionierenden gesellschaftlichen Miteinander bei.
Ethik in der Seelsorge
Breiten Raum nahm zudem die Verabschiedung einer neuen „Richtlinie zur Ethik in der Seelsorgearbeit“ ein. Sie gilt für Pfarrerinnen und Pfarrer in unterschiedlichen Einsatzfeldern, etwa bei Hausbesuchen, in Krisensituationen, im Gesundheitswesen oder in Justizvollzugsanstalten. Ziel ist es, präventiv auf mögliche Grenzüberschreitungen aufmerksam zu machen und klare Standards zu formulieren.
Seelsorgende seien verpflichtet, jedem Menschen mit Respekt zu begegnen und die Würde des Einzelnen zu achten, heißt es dazu. Das müsse unabhängig von Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Weltanschauung geschehen. Das Beicht- und Seelsorgegeheimnis bleibe unantastbar. Seelsorge verstehe sich zudem als annehmende Begleitung und nicht als wertende oder manipulative Einflussnahme. Im Konfliktfall sichere die Kirche Unterstützung zu.
Weiterhin verschärfte die Synode das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Künftig dürfen keine Personen eingestellt werden, die wegen einschlägiger Straftaten rechtskräftig verurteilt wurden und nach staatlichem Recht von Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe ausgeschlossen sind.
Neues Gesangbuch kommt 2029
Weitere Beschlüsse betreffen die Einführung eines neuen Gesangbuchs ab 2029, das sowohl in digitaler als auch in gedruckter Form erscheinen soll. Landeskirche und Kirchenkreise sollen die Gemeinden bei der Anschaffung finanziell unterstützen.
Auch die Gemeindekirchenratswahlen des vergangenen Jahres wurden ausgewertet. Rund 12.000 Kandidatinnen und Kandidaten waren angetreten, etwa 10.000 Kirchenälteste engagieren sich nun in rund 1.700 Gremien. Damit verfügt die EKM über die höchste Zahl an Gemeindekirchenräten innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Auffällig ist der hohe Anteil neuer Mitglieder sowie ein Frauenanteil von 61 Prozent. Zudem ist die Zahl junger Engagierter gestiegen, nachdem die Wählbarkeit ab 16 Jahren ermöglicht wurde.
Die nächste Synodentagung ist vom 18. bis 21. November in Erfurt geplant. Es ist voraussichtlich die letzte Tagung des aktuellen Kirchenparlaments.