Reanimationsunterricht soll in einigen Ländern verpflichtend werden
Frankfurt a.M., Berlin (epd).

Mehrere Bundesländer planen die Einführung eines verpflichtenden Wiederbelebungsunterrichts an Schulen. Ab dem Jahr 2026 wird in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen Reanimation in den Lehrplan der Sekundarstufe I aufgenommen, wie eine Umfrage des Evangelischen Pressediensts (epd) in allen Bundesländern ergab. Im Saarland wird Wiederbelebung bereits verpflichtend unterrichtet.

Nordrhein-Westfalen hatte am 9. Juli angekündigt, dass Schülerinnen und Schüler in dem Bundesland künftig mindestens einmal in den Klassen 7, 8 oder 9 eine Schulung zu diesem Thema erhalten. Alle rund 2.100 Schulen mit Sekundarstufe I sollten spätestens im Laufe des Schuljahres 2026/27 über jeweils zehn Reanimationspuppen und zwei entsprechend geschulte Lehrkräfte verfügen.

Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Bremen, Brandenburg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Hamburg planen derzeit den Angaben zufolge keinen verpflichtenden Reanimationsunterricht. Auf freiwilliger Basis gibt es allerdings vielerorts entsprechende Angebote.

In Berlin und Sachsen-Anhalt gibt es nach Auskunft der jeweiligen Bildungsministerien Kooperationsprojekte mit außerschulischen Partnern wie etwa das Projekt „Berliner Schüler retten Leben“ in Kooperation mit der Charité und anderen Partnern. Mecklenburg-Vorpommern teilte mit, es gebe einen von Hilfsorganisationen und der Universitätsmedizin Rostock entwickelten Leitfaden für Erste-Hilfe-Unterricht, den im aktuellen Schuljahr bereits 29 Schulen eingeführt hätten.

Thüringen hat bereits vor zehn Jahren mit regionalen Verbänden der großen Hilfsorganisationen eine Zusammenarbeit vertraglich vereinbart. Die Organisationen halten dabei das Equipment für das freiwillige Modul Wiederbelebung vor, das Schülerinnen und Schüler der siebten Klassen freiwillig in zwei Unterrichtsstunden absolvieren können.

Im Saarland ist das theoretische und praktische Erlernen der Herzdruckmassage nach Auskunft des Landesbildungsministeriums bereits verbindlich im Lehrplan verankert - im Gymnasium ab Klasse 6, in anderen weiterführenden Schulen in Klasse 7. In den Lehrplänen stehe auch die Verwendung eines Defibrillators. Hessen plant eine schrittweise flächendeckende Einführung in der Jahrgangsstufe 7 bis zum Ende der Legislaturperiode 2028.

In der Regel wird Reanimation in den genannten Bundesländern den Angaben zufolge in einem Block von zwei Schulstunden gelehrt. In Niedersachsen liegt nach Auskunft des Kultusministeriums der zeitliche Umfang in der Verantwortung der Schulen.

Das bayerische Kultusministerium teilte mit, an weiterführenden Schulen habe die Schulleitung „Sorge dafür zu tragen, dass jede Schülerin und jeder Schüler einmal während ihrer/seiner Schulzeit die Möglichkeit erhält, an einer Grundausbildung in Erster Hilfe teilzunehmen“.

In den meisten Bundesländern sollen speziell weitergebildete Lehrkräfte den Wiederbelebungsunterricht erteilen, so etwa nach Auskunft der jeweiligen Bildungs- oder Kultusministerien in Hessen, Brandenburg, Rheinland-Pfalz oder Niedersachsen.

In der Regel erlernen Schülerinnen und Schüler das Reanimieren im Biologieunterricht. Brandenburg sieht Anknüpfungspunkte für die Vermittlung von Erster Hilfe und Laienreanimation im Sportunterricht. Das sächsische Kultusministerium teilte mit, vorrangig im Sport- und Biologieunterricht an weiterführenden Schulen gebe es Reanimationstrainings.