RBB scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Staatsvertrag
Karlsruhe, Potsdam, Berlin (epd).

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) ist mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen den RBB-Staatsvertrag gescheitert. Die seit 2024 geltenden Regelungen beeinträchtigten weder die Funktionsfähigkeit des Senders noch die Rundfunk- und Programmfreiheit in verfassungswidriger Weise, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. (AZ: 1 BvR 2578/24)

Der RBB hatte seine Verfassungsbeschwerde unter anderem damit begründet, dass die Rundfunkfreiheit durch die verpflichtende 60-minütige Auseinanderschaltung des Fernsehprogramms für die gesonderte Darstellung jedes Landes eingeschränkt sei. Gleiches gelte für die Regelungen zur Einsetzung von „Leitungen der Landesangebote“ und die Vorgabe, wie diese personell in den Sender einzugliedern sind. Auch die Bestimmung, wo konkret Regionalbüros und -studios in welcher Anzahl einzurichten sind, verletze die Rundfunkfreiheit. Zudem wurde die Ausgestaltung eines neu eingeführten Direktoriums moniert.

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) und Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) begrüßten die Gerichtsentscheidung. Wegner erklärte, die beiden Länder seien in ihrem Ziel, den RBB zukunftsfest aufzustellen, bestätigt worden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse in seinen Strukturen reformiert werden, um seine Glaubwürdigkeit wieder herzustellen und seine Leistungsfähigkeit zu verbessern. Woidke betonte, mit dem Staatsvertrag seien „klare Konsequenzen aus der Krise des Senders gezogen“ worden. Er sei die direkte Antwort auf den massiven Vertrauensverlust, den die frühere RBB-Leitung ausgelöst habe.

Auch der RBB begrüßte trotz seiner Niederlage vor Gericht die Entscheidung. Intendantin Ulrike Demmer erklärte, der Sender „war und ist mit den grundsätzlichen Zielen, die die Länder mit dem neuen RBB-Staatsvertrag verbunden haben, einig“. Dies gelte für die Stärkung der Regionalität ebenso wie für verbesserte Kontrolle und größere Transparenz. Strittig sei jedoch gewesen, „wie detailliert der Gesetzgeber dem Sender den Weg vorgeben kann, um diese Ziele zu erreichen“. Der RBB betonte, fast alle Neuregelungen seien umgesetzt worden. Nun sollen auch die „Leitungen der Landesangebote“ eingesetzt werden.

Anlass des neuen RBB-Staatsvertrages waren Vorwürfe der Verschwendung und Vetternwirtschaft im Sender. Die frühere Intendantin Patricia Schlesinger wurde im Zuge der Krise 2022 entlassen.

Das Verfassungsgericht betonte, der Gesetzgeber habe bei der Organisation der RBB-Geschäftsleitung einen weiten Gestaltungsspielraum, „sofern die Funktionsfähigkeit des Rundfunks nicht gefährdet wird“. Das neu geschaffene Direktorium führe nicht notwendig zu einer vom RBB angenommenen Schwächung der Intendanz. Vielmehr werde eine gegenseitige Kontrolle der Führungsgremien ermöglicht. Auch die Vorgaben zur Mindestzahl von RBB-Standorten sei nicht zu beanstanden. Damit würden eine Flächenpräsenz und die regionale Programmvielfalt gesichert. Die vorgegebenen Mindestzeitfenster für eine Berichterstattung aus den Regionen verletze nicht die Programmfreiheit.