Millionenspende an AfD unzulässig
Berlin (epd).

Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine Spende für eine Plakatkampagne an die AfD in Millionenhöhe für unzulässig erklärt. Die AfD durfte die vor der Bundestagswahl erfolgte Spende im Wert von rund 2,35 Millionen Euro nicht annehmen, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Damit wurde eine Klage der AfD abgewiesen, die die Rückzahlung von der Bundestagsverwaltung erreichen wollte. (VG 2 K 410/25)

Der Rechtsanwalt eines Österreichers hatte der AfD demnach eine Sachspende in Form einer Plakatkampagne für die Partei im Januar 2025 angekündigt. Anfang Februar beschloss die Partei, die Spende anzunehmen und meldete sie der Bundestagsverwaltung. Der Verfassungsschutz informierte die Bundestagsverwaltung nach der Bundestagswahl über Transaktionsnachweise, wonach ein Deutscher bereits Ende Dezember 2024 einen Betrag in Höhe von 2,6 Millionen Euro mit dem Betreff „Schenkung“ an den Österreicher überwiesen hatte.

Strohmannkonstellation rechtswidrig

Die AfD überwies die rund 2,35 Millionen Euro vorsorglich bis zur juristischen Klärung an die Bundestagsverwaltung. Im August teilte die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) der Partei nach Prüfung mit, dass die AfD zur Weiterleitung der Spende ist.

Bei der Übernahme der Kosten für die Plakatwerbekampagne handele es sich um eine Spende, die die AfD nicht hätte annehmen dürfen. Zwar sei für die Partei die Strohmannkonstellation nicht erkennbar gewesen. Das Parteiengesetz verbiete aber auch Spenden, deren Spender nicht feststellbar sind.

Gegen das Urteil kann Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.