Der Beratungsbedarf von SED-Verfolgten ist 2025 in Sachsen-Anhalt um nahezu 25 Prozent angestiegen. Die Zahl der Beratungsgespräche habe sich innerhalb eines Jahres von 1.186 auf 1.473 erhöht, sagte der Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur in Sachsen-Anhalt, Johannes Beleites, am Dienstag in Magdeburg. „Die umfassende Reform der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze im Januar 2025 hatte eine spürbare Auswirkung auf unsere Arbeit“, sagte der Beauftragte. Auffällig sei zudem, dass die Beratungsfälle komplexer geworden seien.
Betroffene wie Behördenvertreter hätten für die Gesetzesänderung gekämpft. Nach Angaben der Behörde wurden die Erhöhung und Dynamisierung der Opferrente für strafrechtlich Rehabilitierte, die Erhöhung und Dynamisierung der Ausgleichszahlungen für beruflich Verfolgte und verfolgte Schüler sowie eine Einmalzahlung für aus dem Sperrgebiet an der innerdeutschen Grenze Zwangsausgesiedelte beschlossen. Ebenso wichtig sei die Einrichtung eines bundesweiten Härtefallfonds und „eine deutliche Erleichterung bei der Anerkennung von Gesundheitsschäden, die auf politische Haft zurückzuführen sind“, ergänzte Beleites.
Neue Leistungen erhöhen Beratungen
Bei den erzielten „deutlichen Verbesserungen“ bestehe „natürlich ein großer Informationsbedarf“, hieß es. „Oft müssen mehrere Gespräche geführt und ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden“, sagte Beleites. Viele Beratungsgespräche hätten zudem eine psychosoziale Komponente.
Die größte Einzelgruppe von Ratsuchenden in der Landesbehörde waren im Vorjahr Menschen, die als Kinder in Heimen in der DDR untergebracht wurden, gefolgt von jenen, die eine strafrechtliche Rehabilitierung anstrebten. Aber auch die Recherche von Unterlagen in Archiven und bei Behörden sowie die berufliche Rehabilitation machten eine große Zahl von Beratungsgesprächen aus, hieß es. Zusammen mit dem Caritasverband Sachsen-Anhalt habe der Aufarbeitungsbeauftragte an 18 Orten in Sachsen-Anhalt Beratungstermine angeboten.
Laut Beleites gibt es für zwei Betroffenengruppen jedoch noch keine befriedigenden Entschädigungsmöglichkeiten: Dies seien die Opfer des staatlichen Zwangsdopings im Sport und die von der kontaminierten Anti-D-Prophylaxe betroffenen Frauen. „Hier arbeiten wir gemeinsam mit der SED-Opferbeauftragten beim Deutschen Bundestag und den Verfolgtenverbänden intensiv an befriedigenden Lösungen“, ergänzte er.
Große Nachfrage nach Härtefallfonds
Der Härtefallfonds des Landes Sachsen-Anhalt konnte im Vorjahr 20 Betroffenen von SED-Unrecht mit Zahlungen von jeweils bis zu 5.000 Euro helfen. Allerdings konnten von den 19 Neuanträgen im Jahr 2025 „nur fünf berücksichtigt werden, da es noch 15 offene Anträge aus dem Jahr 2024 gab“, sagte der Landesbeauftragte.
Ferner führte die Behörde Lesungen, Ausstellungen, Vorträge und öffentliche Diskussionen durch. Inhaltlicher Schwerpunkt sei 2025 die friedliche Revolution von 1989 und der Beginn der Transformationszeit ab 1990 gewesen, hieß es. Auch Veranstaltungen mit Schülern und Fortbildungen für Lehrer und Rechtsreferendare wurden landesweit durchgeführt.