"Jüdische Stimme" wehrt sich erfolgreich
Berlin (epd).

Der Verein „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost“ darf nicht als gesichert extremistisch bezeichnet werden. Die Gruppe wehrte sich vor dem Verwaltungsgericht Berlin erfolgreich in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen die Nennung im Verfassungsschutzbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2024, wie das Gericht am Montag mitteilte. (VG 1 L 787/25)

Zwar zeige eine Gesamtschau der vorgelegten Belege, dass der Verein das Existenzrecht Israels verneine und teilweise Verständnis für Gewalttaten gegen den Staat Israel äußere. Es fehle jedoch die notwendige Gefährdung auswärtiger Belange durch Anwendung von Gewalt. Zudem wende sich der Verein auch nicht gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Auch explizite Gewaltaufrufe oder eine eindeutige Sympathie für die Terrororganisation Hamas könnten unter Berücksichtigung der Meinungsäußerungsfreiheit „nicht mit ausreichender Gewissheit festgestellt werden“, heißt es in dem Beschluss der ersten Kammer des Gerichts.

Grundrechte verletzt

Der Verein sieht sich durch die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht in seinen Grundrechten verletzt und bestreitet extremistische Bestrebungen. Wegen der Erwähnung im Verfassungsschutzbericht gebe es „anhaltende Veranstaltungsabsagen“ und es drohe die Aberkennung des Gemeinnützigkeitsstatus durch die Finanzbehörden.

Der Verein gilt als deutsche Sektion des Dachverbands „European Jews for a Just Peace“. Seiner Satzung zufolge will er Personen jüdischer Herkunft eine Plattform bieten, um sich für Völkerverständigung und eine gerechte Friedenslösung zwischen Israel und Palästina einzusetzen.