In Brandenburg/Havel ist am Sonntag mit einer Gedenkveranstaltung an die Befreiung der Gefangenen des Zuchthauses Brandenburg-Görden vor 81 Jahren erinnert worden. Der ehemalige Hinrichtungsort der NS-Justiz war am 27. April 1945 von sowjetischen Truppen befreit worden. Im Mittelpunkt des diesjährigen Gedenkens mit Brandenburgs Justizminister Benjamin Grimm (SPD) standen nach Angaben der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten die sicherungsverwahrten Häftlinge des Zuchthauses.
Diese gehörten nach Worten von Gedenkstättenleiterin Sylvia de Pasquale lange zu den verleugneten Opfern des Nationalsozialismus, auch in den Gedenkstätten. „Als kleinkriminelle Wiederholungstäter wurden sie von den Nationalsozialisten als gemeinschaftsfremd stigmatisiert, unbegrenzt inhaftiert und schließlich der Ermordung im KZ preisgegeben“, sagte de Pasquale: „Den Überlebenden wurde die Anerkennung als NS-Verfolgte verwehrt.“
5.000 DM Entschädigung
So kämpfte etwa der Überlebende Karl Heile (1897-1965) seit 1947 vergeblich um eine Entschädigung für seine Haftzeiten in KZ und Zuchthaus, wie sein Enkel am Sonntag berichtete. Erst 1971, sechs Jahre nach seinem Tod als Sozialhilfeempfänger, sei seiner Witwe eine Entschädigung von 5.000 D-Mark zugesprochen worden.
Justizminister Grimm sagte, „das Schicksal der Sicherungsverwahrten mahnt uns, wie gefährlich es ist, Menschen allein auf ihre Fehler zu reduzieren und ihnen jede Perspektive zu nehmen“. Dass diese Menschen entrechtet, ausgegrenzt und schließlich der Vernichtung preisgegeben wurden, verpflichte uns heute, genau hinzusehen.