Die Entsorgung radioaktiver Abfälle des 1990 stillgelegten DDR-Atomkraftwerks Rheinsberg in Brandenburg kann weitergehen. Eine atomrechtliche Anordnung des Landesumweltministeriums, die eine dafür geplante Probenentnahme radioaktiven Schlamms zunächst untersagt hatte, sei am Dienstag vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg aufgehoben worden, teilte das Gericht in Berlin mit. Die Forderung von Nachweisen zur Einhaltung des Arbeitsschutzes mache nicht ausreichend deutlich, welche Maßnahmen verlangt würden, entschied das Gericht. (AZ: OVG 7 A 5/25)
Nach Gerichtsangaben ist in Rheinsberg im Rahmen des Anlagenrückbaus die Beseitigung radioaktiven Schlamms aus zwei rund 16 Meter langen Behältern mit einem Durchmesser von mehr als zweieinhalb Metern geplant. Davor sollten Proben entnommen werden. Die brandenburgische Atomaufsicht habe dies jedoch im Dezember 2024 bis zur Vorlage von Arbeitsschutznachweisen untersagt, hieß es.
Die Anlage in Rheinsberg war das erste wirtschaftlich genutzte Atomkraftwerk der DDR. Mit dem Bau des Druckwasserreaktor-Kraftwerks war im Oktober 1957 begonnen worden. Offizieller Betriebsbeginn war der 11. Oktober 1966. Am 1. Juni 1990 wurde das Kraftwerk abgeschaltet.
Der Rückbau begann 1995. Zuständig ist der Bundesbetrieb Entsorgungswerk für Nuklearanlagen (EWN). 2007 wurde der mehr als elf Meter hohe und über 100 Tonnen schwere Reaktordruckbehälter in das Zwischenlager Nord in Mecklenburg-Vorpommern abtransportiert. Die Entsorgung der radioaktiven Materialien wird EWN-Angaben zufolge noch mehrere Jahrzehnte dauern.