Wohnungsmarkt: Verband regt Kurzzeitvermietungsverbot an
Hamburg, Kiel, Schwerin (epd).

Politiker sollten nach Ansicht des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) in Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten über ein Verbot von Wohnungs-Kurzzeitvermietungen nachdenken. „Angebote wie Airbnb entziehen dem Wohnungsmarkt Wohnraum und verschärfen so die Lage“, erklärte VNW-Direktor Andreas Breitner laut Mitteilung am Donnerstag. Besonders ärgerlich werde es, wenn der Wohnraum zuvor mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde.

In besonders nachgefragten Regionen gebe es ausreichend Pensionen, Ferienwohnungen und Hotels, die den Bedarf von Touristen decken, sagte Breitner. „Wenn wir es ernst meinen mit der Bekämpfung der Wohnkrise, darf es keine Tabus geben. Jeder Baustein zur Abwendung kann wichtig sein. Ein Verbot von Airbnb kann dabei helfen“, erklärte der VNW-Direktor.

Wachsender Unmut über Zweckentfremdungen

Hintergrund der Forderung ist laut VNW die Diskussion über den Mangel an Wohnraum. Vor allem in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt wie Hamburg, Lübeck, Kiel, Greifswald und Ferienregionen wachse der Unmut über Zweckentfremdung von Wohnraum.

„Hamburg gilt mit seinen Regelungen als Vorbild“, sagte Breitner. Dort dürfe die eigene Wohnung ohne Genehmigung höchstens acht Wochen im Jahr an Feriengäste vermietet werden. Die Einhaltung werde allerdings zu wenig kontrolliert.

Sollte es den Kommunen nicht möglich sein, die Einhaltung der Gesetze durchzusetzen, hilft aus Breitners Sicht nur ein Verbot. „Der Hamburger Senat und die Landesregierungen von Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern stellen jedes Jahr mehrere Hundert Millionen Euro für den Bau bezahlbarer Wohnungen zur Verfügung. Bei öffentlich geförderten Wohnungen sollte die Kurzzeitvermietung an Feriengäste grundsätzlich untersagt sein.“ In Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern liege es in den Händen der Kommunen, Zweckentfremdungssatzungen zu erlassen.