Verbraucherzentrale Hamburg startet Pfändungsrechner
Hamburg (epd).

Ein neuer kostenfreier Online-Pfändungsrechner der Verbraucherzentrale Hamburg bietet Menschen einen Überblick über ihr pfändbares Einkommen. So haben Verbraucherinnen und Verbraucher schnell und einfach Klarheit, wie hoch der pfändbare Anteil ihres Nettoeinkommens ist und welcher Betrag ihnen gesetzlich zum Leben bleibt, wie die Verbraucherzentrale am Mittwoch mitteilte. Der Rechner (www.vzhh.de/pfaendungsrechner) basiere auf den aktuellen gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen nach Pragraf 850c der Zivilprozessordnung und berücksichtige individuelle Unterhaltspflichten.

„Wenn das Geld knapp ist, zählt jeder Euro. Mit unserem kostenlosen Online-Service wollen wir Menschen in schwierigen finanziellen Situationen unterstützen“, sagte Kerstin Föller von der Verbraucherzentrale Hamburg. Der Rechner ermögliche es, anhand weniger Angaben zum monatlichen Nettoeinkommen und der Anzahl unterhaltsberechtigter Personen den unpfändbaren Betrag sowie den pfändbaren Überschuss zu berechnen. Bislang mussten Verbraucherinnen und Verbraucher diese Werte in Pfändungstabellen nachschlagen und dann selbst rechnen.