
Eine Zentralstelle für beschleunigte Verfahren für ausländische Fachkräfte in Niedersachsen hat am Dienstag offiziell ihre Arbeit aufgenommen. Das Angebot ist an der Landesaufnahmebehörde in Osnabrück angesiedelt, wie die Behörden am Dienstag in Oldenburg mitteilten. Damit haben Firmen, die Fachkräfte aus dem Nicht-EU-Ausland einstellen wollen, künftig einen zentralen Ansprechpartner. Bisher und noch bis zum Jahresende sind dafür die 52 kommunalen Ausländerbehörden zuständig.
In der Übergangsphase bis Ende 2025 können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber frei entscheiden, ob sie ihre Anträge weiterhin bei den örtlichen Ausländerbehörden oder bei der neuen Zentralstelle einreichen möchten. Ab dem 1. Januar 2026 ist ausschließlich die Osnabrücker Zentralstelle für die Bearbeitung zuständig.
Das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren wurde bereits im März 2020 im Zuge des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes eingeführt. Durch die Neuregelung sollen die ausländischen Fachkräfte das Einreiseverfahren den Angaben zufolge noch schneller durchlaufen können. Unternehmen könnten mit einem konkreten Arbeitsplatzangebot ein solches Verfahren gegen Zahlung einer Gebühr beantragen. Notwendig sei eine Vollmacht der ausländischen Fachkraft.
Die Zentralstelle berät Arbeitgeber schon im Vorfeld und prüft, ob die Voraussetzungen für das beschleunigte Fachkräfteverfahren erfüllt sind. In den kommenden Monaten wird die Zentralstelle den Angaben zufolge personell und organisatorisch weiter aufgebaut. Rund 30 Mitarbeitende sollen ab 2026 in diesem Bereich tätig sein.