Sozialstaat: BAG Selbsthilfe will Verpflichtung zu Barrierefreiheit
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Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3
Düsseldorf (epd).

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe fordert, neben der Reform des Sozialstaats auch die Barrierefreiheit voranzubringen. „Wer heute den Anspruch erhebt, den Sozialstaat zu reformieren, darf die Barrierefreiheit nicht weiter auf die lange Bank schieben“, sagte Bundesgeschäftsführer Martin Danner am Dienstag in Düsseldorf. Beim dringend notwendigen Reformprojekt des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) herrsche aktuell Stillstand. Das Gesetz soll auch private Anbieter in allen Lebensbereichen verbindlich zur Barrierefreiheit verpflichten. Die Bundesregierung wollte die Novelle eigentlich in den ersten 100-Tagen umsetzen.

Die Arbeitsgemeinschaft forderte, die BGG-Reform sofort im Kabinett zu besprechen und umzusetzen. Darin müssten verbindliche Verpflichtungen zur Barrierefreiheit und wirksame Klagerechte sowie echte Sanktionen bei Verstößen verankert werden. Zudem seien Regeln für die Beseitigung von Barrieren und Entschädigungen für Betroffene wichtig.

Das Bundessozialministerium habe auf seiner Internetseite ausdrücklich angekündigt, die Gesetzesnovelle im Sommer 2025 im Kabinett zu behandeln und anschließend im Bundestag zu verabschieden, betonte die Arbeitsgemeinschaft. Doch das Innen- und das Wirtschaftsministerium würden blockieren. Das sei „inakzeptabel und beschämend“, kritisierte Danner. Barrierefreiheit sei Grundvoraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe der 13 Millionen Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in Deutschland. „Die Versprechen an Menschen mit Behinderungen drohen ein leeres Wahlkampfmanöver zu bleiben“, kritisierte er. Die Bundesregierung habe sich selbst verpflichtet, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken.