Thüringen stellt Weichen für Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht
Erfurt (epd).

Thüringen wird sein Jagdrecht an die neue Bundesregelung zum Umgang mit dem Wolf anpassen. Hintergrund sei die geplante Aufnahme des Tieres ins Bundesjagdgesetz, teilte das Landesumweltministerium am Freitag in Erfurt mit. Das erleichtere künftig den Abschuss einzelner Tiere, wenn sie trotz sachgerechter Schutzmaßnahmen wiederholt Nutztiere reißen.

Der Wolf bleibt laut Bundesrecht zugleich eine geschützte Art, Weidetierhalter sollen weiterhin Unterstützung erhalten. Die Länder sollen aber die Jagd in jenen Regionen erlauben dürfen, wo sich der Wolf in einem günstigen „Erhaltungszustand“ befinde, er also gute Chancen auf einen langfristigen Fortbestand hat. Als Jagdzeit sei dann der Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen. In Thüringen leben nach Ministeriumsangaben rund 25 Wölfe in bis zu sechs Territorien.

Kummer sieht „ausgewogene Balance“

Thüringens Umweltminister Tilo Kummer (BSW) begrüßte die geplanten Änderungen. Der Freistaat habe sich dafür eingesetzt, dass der günstige Erhaltungszustand der Population auf Basis aktueller Daten festgestellt werde, sagte er. Die Reform schaffe eine „ausgewogene Balance“ zwischen Weidetierhaltung, Landschaftspflege und Artenschutz.