Die Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung haben in Berlin und Brandenburg im vergangenen Jahr zugenommen. In Brandenburg seien die Zahlen um 27,7 Prozent, in Berlin um 5,2 Prozent gestiegen, teilte das Statistikamt beider Bundesländer am Dienstag in Potsdam mit. 2025 seien bei den Jugendämtern für insgesamt 33.291 Kinder und Jugendliche Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung geführt worden. 22.434 davon hätten Berliner, 10.857 Brandenburger Kinder und Jugendliche betroffen.
In beiden Bundesländern wurde den Angaben zufolge in 16 Prozent der Fälle eine akute Gefährdung festgestellt. Dies bedeute, dass eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls bereits eingetreten oder mit hoher Sicherheit zu erwarten gewesen sei, hieß es.
Mehr als 70 Prozent jünger als 14 Jahre
Eine latente Kindeswohlgefährdung sei in Berlin in 32 Prozent der Fälle und in Brandenburg in 19 Prozent der Fälle festgestellt worden, hieß es weiter. Keine Gefährdung, jedoch zum Teil Unterstützungsbedarf, sei in Berlin in 52 Prozent und in Brandenburg in 65 Prozent der Fälle ermittelt worden.
In Berlin waren den Angaben zufolge 75 Prozent und in Brandenburg 79 Prozent der betroffenen Kinder jünger als 14 Jahre, hieß es. Etwa jedes siebte Kind sei jünger als drei Jahre gewesen. Die häufigste Form der akuten und latenten Kindeswohlgefährdung sei in beiden Bundesländern mit mehr als der Hälfte der Fälle Vernachlässigung gewesen. In Berlin sei in vier Prozent, in Brandenburg in drei Prozent der Fälle wegen sexueller Gewalt ermittelt worden.