Berliner Senat warnt vor Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes
Berlin (epd).

Der Berliner Senat hat sich für eine Änderung des Selbstbestimmungsgesetzes zum Schutz vor Missbrauch ausgesprochen. Eine Vorsorge für gravierende Missbrauchsfälle erscheine geboten, gerade damit das Kernanliegen nicht diskreditiert werde, erklärte Justizstaatssekretär Dirk Feuerberg in seiner am Dienstag veröffentlichten Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus.

Zugleich räumte er ein, dass dem Senat bislang nur ein Fall eines möglichen Missbrauchs des Selbstbestimmungsgesetzes bekannt sei. So wird dem 2023 als Mann rechtskräftig verurteilten Neonazi Sven Liebich unterstellt, seinen Geschlechtereintrag geändert zu haben, um als Marla Svenja Liebich in einem Frauengefängnis seine Haft antreten zu können. Liebich war in der vergangenen Woche von Tschechien nach Deutschland ausgeliefert worden und befindet sich aktuell im Männergefängnis Zeithain (Kreis Meißen) in Sachsen.

Bundesregierung soll Vorschlag machen

Berlin hatte bei der Justizministerkonferenz Mitte Juni einem Antrag von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zur Verschärfung des Selbstbestimmungsgesetzes zugestimmt. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, „umgehend einen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen, der einen verhältnismäßigen, rechtssicheren und entstigmatisierenden Prüfmechanismus für alle Fälle offenkundigen Missbrauchs des Selbstbestimmungsgesetzes schafft“.

Für den Geschlechtseintrag sind die Standesämter zuständig. Das Selbstbestimmungsgesetz war 2024 in Kraft getreten. Es erleichtert trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen die Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen.