
Das Bundesverfassungsgericht wird in diesem Jahr voraussichtlich nicht mehr über die Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF zum Rundfunkbeitrag entscheiden. Entsprechende Informationen des Evangelischen Pressedienstes (epd) bestätigte das Gericht am 26. September. Demnach teilte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, am 24. September dem Prozessvertreter der Bundesländer, Hanno Kube, mit, dass zu diesen Verfahren „eine Entscheidung im Jahr 2025 nicht zu erwarten ist“. Nähere Angaben zum weiteren Verfahrensgang könne man jedoch nicht machen, teilte das Gericht dem epd mit.
Als für 2025 geplante Entscheidungen waren die Beschwerden von ARD und ZDF am Freitag bei der Bestätigung des Gerichts noch auf der Internetseite des Bundesverfassungsgerichts aufgeführt. Im November 2024 waren die Anstalten vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, weil die Bundesländer die von der Finanzkommission KEF empfohlene Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf monatlich 18,94 Euro nicht umsetzten. Wann es eine Entscheidung zu den Beschwerden geben kann und ob eine mündliche Verhandlung angesetzt wird, ist offen.
Stellungnahmen eingeholt
Bis Ende April konnten Stellungnahmen zu den Verfassungsbeschwerden der Sender eingereicht werden. Dafür hatte das Gericht eine Reihe von Institutionen angeschrieben, neben den Landesregierungen unter anderem Parlamente, Rechnungshöfe, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), die Landesmedienanstalten und den Privatsender-Verband Vaunet. Auf diese Stellungnahmen konnten wiederum bis Mitte Juni die Rundfunkanstalten reagieren, wie es damals aus der ARD hieß.
Unterdessen ist nicht mehr zu erwarten, dass das neue Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Kraft treten kann. Die entsprechende Novelle des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags haben die Ministerpräsidenten von Bayern, Sachsen-Anhalt und Sachsen bisher nicht unterzeichnet. Ende 2024 hatten Bayern und Sachsen-Anhalt erklärt, die Novelle nur unterzeichnen zu wollen, wenn ARD und ZDF ihre Verfassungsbeschwerden zurücknehmen. Die Anstalten lehnen das ab.
Sachsen will Staatsvertrag zur Finanzierung nicht unterschreiben
Die sächsische Regierung erklärte im August, „nicht zuletzt aus Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht“ sei die Unterzeichnung eines Staatsvertrages nicht angezeigt. Die Novelle, die das Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags neu regeln soll, ist gescheitert, wenn nicht bis Ende November alle Ratifikationsurkunden vorliegen. Sie kann nur in Kraft treten, wenn sie von allen 16 Länderchefs unterschrieben und anschließend von allen Landtagen ratifiziert wird.