Die Bundesregierung hat am 27. Mai den Gesetzentwurf zu einer Investitionsverpflichtung für Streamingdienste und Sender beschlossen. Demnach müssen diese Medienanbieter künftig mindestens acht Prozent ihres Jahresumsatzes in den Filmstandort Deutschland investieren, wie die zuständige Behörde von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) in Berlin mitteilte. Hinzu kommen Subquoten für deutschsprachige Inhalte, unabhängige Produzenten und die Herstellung neuer Werke sowie Vorgaben für eine faire Rechteteilung.
Mit dem Kabinettsbeschluss stünden nun auch die verdoppelten Filmfördermittel des Bundes in Höhe von 250 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung, hieß es weiter. Zusammen mit den Mitteln der jurybasierten kulturellen Filmförderung und der Filmförderungsanstalt stelle der Bund ab sofort jährlich mehr als 300 Millionen Euro für Filmproduktionen bereit. Hinzu kämen die Länderförderungen.
Anreize für weitergehende Selbstverpflichtungen
Neben der Basisinvestitionsquote von acht Prozent setzt das geplante Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz laut Mitteilung auch Anreize für weitergehende freiwillige Selbstverpflichtungen. Ab einer Investitionsquote von zwölf Prozent sei es erlaubt, von bestimmten Detailvorgaben des Gesetzes abzuweichen. Ziel dieser Öffnungsklausel sei es, „signifikante Aufträge für die deutsche Filmwirtschaft sicherzustellen, ohne unverhältnismäßig in die Geschäftsmodelle der Streamer und Sender einzugreifen“.
Die Investitionsverpflichtung für Mediendienste-Anbieter ist der letzte Baustein einer größeren Filmförderreform, die noch in der Legislaturperiode der früheren Ampel-Regierung angestoßen wurde. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) erklärte: „Unser Ziel ist, dass mehr Aufträge nach Deutschland und Europa gehen. Wir wollen, dass europäische Inhalte gestreamt werden. Und wir fördern die Arbeit unabhängiger Produzentinnen und Produzenten.“ Dafür würden nun die Rahmenbedingungen verbessert.
Weimer spricht von „Filmbooster“
Kulturstaatsminister Weimer sprach von einem „Filmbooster“, der eine „neue Stufe im internationalen Standortwettbewerb“ zünde. Damit könne die gesamte Filmwirtschaft erstmals verlässlich über Jahre hinaus planen. Weimer hatte ursprünglich auf freiwillige Investitionszusagen von Streamingportalen und Sendern setzen wollen, unter anderem die SPD bestand jedoch auf einer gesetzlich festgelegten Quote.
Weimer sagte in einem Interview mit dem Online-Branchendienst „DWDL.de“, nach seiner Kalkulation könnten in den kommenden fünf Jahren „bis zu 15 Milliarden Euro Investitionen“ zusammenkommen. Im parlamentarischen Verfahren im Bundestag erwartet der Kulturstaatsminister demnach keine großen Hürden: Das Gesetz werde „sehr wahrscheinlich sehr schnell ohne größere Streitigkeiten durchgehen“.
Bitkom kritisiert zusätzliche Bürokratie
Es handle sich auch nicht um ein „Netflix-Gesetz“, betonte Weimer in dem Interview. Es gehe nicht allein um die US-Streamingdienste. Auch ProSiebenSat.1, RTL Deutschland und die Öffentlich-Rechtlichen müssten sich künftig an die geplanten Regeln halten. Erfülle ein Anbieter die Investitionsquote nicht, werde eine Ersatzzahlung fällig, die von der Filmförderungsanstalt erhoben werde.
Der Digitalverband Bitkom erneuerte seine Kritik an den vorgesehenen Regelungen. „Statt verlässliche Anreize für hochwertige Produktionen zu setzen, würde das Gesetz in seiner aktuellen Fassung starre Vorgaben, zusätzliche Bürokratie und einseitige Belastungen für Video- und Streamingdienste schaffen“, erklärte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.