Der Deutsche Ethikrat ist gegen eine Altersgrenze für Social-Media-Plattformen, um damit Kinder und Jugendliche im Netz zu schützen. Es sei zwar unumstritten, dass Minderjährige in vielen Bereichen des Internets „gravierenden Risiken“ ausgesetzt seien, sagte der Vorsitzende des Ethikrats, Helmut Frister, am 11. Juni in Berlin. Man dürfe aber nicht außer Acht lassen, dass digitale Räume auch gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen und Minderjährige digitale Kompetenz erwerben müssten.
Der Jurist Frister und die Philosophin Judith Simon stellten die von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) erbetene Stellungnahme des Ethikrats zu „Schutz, Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt“ vor. Sie wägt die Schutzinteressen von Minderjährigen und deren Recht auf Teilhabe ab und kommt im Ergebnis zu dem Schluss, dass eine Altersgrenze „gleichzeitig zu kurz und zu weit“ greife, wie es Simon formuliert: „Es ist, als würde man mit einem Rasenmäher über das Gemüsebeet fahren, statt mit einem Unkrautstecher gezielt den Löwenzahn zu entfernen.“
Primat der Eltern betont
In dem 42-seitigen Papier argumentiert der Ethikrat, dass Kinder und Jugendliche bei einer Social-Media-Altersgrenze auf Online- und Streamingdienste sowie KI-Chatbots ausweichen könnten. Die hätten „nicht minder gewichtige Risiken“ und seien „noch unzureichender reguliert“, sagte Simon. Der Ethikrat findet auch, dass ein Mindestalter auf unverhältnismäßige Art und Weise in das Recht der Eltern eingreifen würde, die Schutz- und Teilhabebedürfnisse ihres Kindes selbst auszubalancieren. Sie hätten das Recht, den Zugang ihrer Kinder zu digitalen Angeboten individuell zu gestalten, sagte Frister.
Wegen kinder- und jugendgefährdender Inhalte im Netz sowie des Suchtpotenzials sozialer Netzwerke wird über ein Social-Media-Verbot für unter 14- oder 16-Jährige diskutiert. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hatte eine Fachkommission eingesetzt, die in zwei Wochen Empfehlungen für einen besseren Schutz von Minderjährigen im Internet vorlegen will.
Ethikrat für Schutz nach Stufenmodell
Über die pauschale Altersgrenze hinaus sieht der Ethikrat aber durchaus weiteren Schutz- und Regulierungsbedarf bei Angeboten im Netz. Angebote, die Kindern zugänglich sind, sollten auf schädliche Funktionen und Mechanismen „konsequent verzichten“, sagte Simon. Sie sprach sich für ein allgemeines Verbot süchtig machender Funktionen aus. Angebote für Kinder sollten zudem auf Profiling und Tracking verzichten und Kontaktaufnahmen durch Fremde verhindern, sagte sie.
Weil Alterskontrollen auch nach Ansicht des Ethikrats nicht ganz verzichtbar, bei pornografischen Inhalten etwa auch zwingend sind, schlägt der Ethikrat ein Stufenmodell vor, bei dem in der ersten sanftesten Stufe die Eltern auf dem Endgerät einstellen, welche Angebote für ihr Kind erlaubt oder blockiert sind. In Stufe zwei könnten bei sensiblen Inhalten Alterskontrolltechnologien zum Einsatz kommen. Stufe drei, die schärfste für jugendgefährdende Inhalte, würde eine Altersverifikation etwa per digitaler Brieftasche erfordern.
Klöckner: Junge Menschen brauchen Medienkompetenz
Klöckner positionierte sich bei der Frage nach einer Altersgrenze nicht. Sie wolle der Debatte im Bundestag nicht vorgreifen, sagte sie, ließ aber erkennen, dass ihr die Diskussion nur um die Altersgrenze zu kurz greift. Junge Menschen nutzten Plattformen. Damit gehe es auch um die Frage, wie sie darauf vorbereitet würden, Manipulation zu erkennen, Quellen zu prüfen und Künstliche Intelligenz (KI) verantwortungsvoll einzusetzen. Das alles sei die „Schlüsselqualifikation des 21. Jahrhunderts“, sagte Klöckner: „Medienkompetenz in der heutigen Zeit ist immer auch Demokratiekompetenz.“