Wenn das Leben nur noch digital funktioniert
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Bonusheft und Vorsorgepass
Verein setzt sich für Recht auf Teilhabe ohne Internet ein
Bielefeld (epd).

Eigentlich ist Anneliese S. eine Expertin, was das Bonusprogramm ihrer Krankenkasse anbelangt. Seit mehr als einem Jahrzehnt hat sie sorgfältig die kleinen Heftchen der Barmer ausgefüllt und bei ihrer örtlichen Geschäftsstelle abgegeben.

Das Bonusprogramm belohnt eine gesunde Lebensweise mit Prämien. Dafür musste man früher „bonusfähige Leistungen“ wie etwa eine Schutzimpfung, eine professionelle Zahnreinigung oder einen Ernährungskurs in das Bonusheftchen eintragen, mit der Unterschrift des Arztes oder des anbietenden Vereins.

Digitales Bonusprogramm

Mittlerweile hat die Krankenkasse das Bonusprogramm auf ein digitales Format umgestellt. Für die 72-jährige Anneliese S. ein Ärgernis: „Das ist eine Wissenschaft für sich“, sagt sie. Denn nun solle man keine Heftchen mehr benutzen, sondern eine entsprechende App oder eine Eingabemaske im Internet. Dazu aber bedarf es einer entsprechenden technischen Ausrüstung und eines entsprechenden Wissens. Die Belege sollen jetzt abfotografiert und digital hochgeladen werden.

Am 6. Dezember vergangenen Jahres saß Anneliese S. sehr lange vor dem Computer, um das Bonusprogramm zum Laufen zu bringen. Die telefonischen Hotlines seien alle belegt gewesen, sagt sie. Schließlich verpasste sie den Abgabetermin, für 2025 gab es keine Bonuszahlung. Zwar gebe es von der Krankenkasse noch Papierformulare, hatte Anneliese S. gehört, doch als sie in der Geschäftsstelle nachfragte, „war keines da“.

Rund 70.000 Unterschriften für Petition

Mit Kritik an der Digitalisierung der Lebenswelt beschäftigt sich der Verein „Digitalcourage“ mit Sitz in Bielefeld, er setzt sich für eine analoge Alternative zu „digitalem Zwang“ ein. „Niemand darf von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen werden, weil kein Smartphone vorhanden ist oder bestimmte Apps und digitale Dienste nicht genutzt werden wollen“, beschreibt der Verein seine Zielsetzung.

Um diese Recht werden zu lassen, hat der Verein jetzt rund 70.000 Unterschriften in einer Petition an den Bundestag übergeben. Konkret wird eine Ergänzung des Artikel 3 des Grundgesetzes gefordert: „Niemand darf wegen der Nichtnutzung digitaler Zugangswege benachteiligt werden.“ Menschen müssten grundlegende Dienstleistungen, öffentliche Infrastruktur und gesellschaftliche Teilhabe auch ohne Smartphone, App oder Internetzugang nutzen können.

Gegen Diskriminierung

Artikel 3 des Grundgesetzes garantiere die Gleichheit vor dem Gesetz und verbiete Diskriminierung aufgrund bestimmter Eigenschaften, argumentiert der Verein. Dem stehe der „Digitalzwang“ entgegen, der sich zunehmend im Alltag zeige: Fahrkarten per App, Arzt- und Behördentermine nur online oder ausschließlich digitale Angebote.

Die Barmer erklärt auf die Frage, ob nach der Umstellung weniger Versicherte das Bonusprogramm nutzen: „Wir verzeichnen eine stetig steigende Zahl der Nutzungen und Teilnehmer über alle Altersgruppen hinweg.“ Die Möglichkeit, Aktivitäten einfach und flexibel digital einzureichen, erleichtere die Teilnahme und werde von vielen Versicherten gut angenommen. Zudem bestehe neben der digitalen Nutzung weiterhin die Möglichkeit, am Bonusprogramm analog teilzunehmen. Dieses Angebot werde aber lediglich von einem vergleichsweise kleinen Anteil der Programmteilnehmer genutzt, an der Umstellung auf das Digitale gebe es „nur vereinzelt Kritik“.

Von Rudolf Stumberger (epd)