"Recht auf Vergessenwerden" bei Krebserkrankungen gefordert
s:89:"Frühere Krebspatienten werden bei der Möglichkeit, Kinder zu adoptieren, diskriminiert.";
Frühere Krebspatienten werden bei der Möglichkeit, Kinder zu adoptieren, diskriminiert.
Düsseldorf (epd).

Sachverständige aus Ärzte- und Patientenverbänden haben im Gesundheitsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags für ein „Recht auf Vergessenwerden“ für Krebsüberlebende geworben. Die Krebspatienten-Organisation yeswecan!cer berichtete etwa von Diskriminierungen bei der Möglichkeit, Kinder zu adoptieren. So sei einer 46-Jährigen eine Adoption verweigert worden, weil sie mit 27 Jahren an Brustkrebs erkrankt war und deswegen ein „lebensverkürzendes Risiko“ habe, erklärte die Organisation. Viele ehemals Erkrankte würden zudem auch Jahre nach der Heilung von Versicherungen abgelehnt oder müssten Risikozuschläge zahlen.

Patientenverbände verwiesen darauf, dass bereits nach fünf Jahren ohne Rückfall das Risiko einer Neuerkrankung dem der Allgemeinbevölkerung entspricht. Eine lebenslange Benachteiligung sei deshalb medizinisch nicht zu rechtfertigen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hielt in seiner Stellungnahme dagegen, dass Krebs „häufig eine schwere Erkrankung mit möglichen Langzeitfolgen“ bleibe. Für die Beurteilung des Versicherungsrisikos genüge es deshalb nicht, dass Menschen nach einer Krebserkrankung medizinisch bereits als geheilt gelten. Entscheidend sei das sogenannte Mehr-Risiko. Dazu gehörten nicht nur Fristen bis zur medizinischen Heilung, sondern auch belastbare Erkenntnisse zu Rückfallrisiken, Langzeitfolgen und Sterblichkeit.

SPD fordert Beratungsnetz und Umsetzung von EU-Richtlinie

Die SPD-Fraktion, die das Thema auf die Tagesordnung des Ausschusses gesetzt hatte, warb vor diesem Hintergrund für den Aufbau eines landesweiten, leicht zugänglichen Beratungsnetzes. Es solle mithilfe der Krebsgesellschaft NRW und der Verbraucherzentrale NRW Betroffene in ihren Rechten stärken und bei Konflikten mit Versicherungen, Kreditgebern oder Behörden unterstützen.

Zudem forderte die Fraktion die schwarz-grüne Landesregierung auf, sich im Bundesrat für die Umsetzung einer 2023 erlassenen EU-Richtlinie für Verbraucherkredite einzusetzen. Sie setzt fest, dass frühere Krebserkrankungen bei Versicherungen und Finanzgeschäften nicht unbefristet zum Nachteil der Betroffenen genutzt werden dürfen. Die Frist soll höchstens 15 Jahre betragen und bei Diagnosen im Kindes- und Jugendalter auch deutlich kürzer ausfallen. In 15 EU-Staaten ist diese Richtlinie schon in Kraft.