Reanimationsunterricht ab Schuljahr 2026/27 verpflichtend in NRW
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Schulung für Schülerinnen und Schüler zur Laienreanimation (Archivbild).
Düsseldorf (epd).

Schülerinnen und Schüler sollen in Nordrhein-Westfalen mindestens einmal in den Klassen 7, 8 oder 9 eine Schulung zur Laienreanimation erhalten. „Förderschulen und private Ersatzschulen werden ermutigt, Reanimationsunterricht durchzuführen“, erklärte das NRW-Bildungsministerium in Düsseldorf. Alle rund 2.100 Schulen mit Sekundarstufe I sollen den Angaben zufolge spätestens im Laufe des Schuljahres 2026/27 über jeweils zehn Reanimationspuppen, sogenannte Reanimationsphantome, und zwei entsprechend geschulte Lehrkräfte verfügen.

Der Mindeststandard für die Schulung der Lehrkräfte werde durch Schulungsvideos von Kooperationspartnern wie unter anderem der ADAC-Stiftung, den Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe sowie den Universitätskliniken Münster und Köln gewährleistet, erläuterte das Ministerium. Dafür unterzeichneten die Verantwortlichen eine entsprechende Kooperationsvereinbarung. „Wer im Notfall richtig handelt, kann Leben retten“, betonte Schulministerin Dorothee Feller (CDU). „Wir wollen, dass Prüfen - Rufen - Drücken so selbstverständlich wird wie Fahrradfahren.“ Dafür bräuchten die Schulen konkrete Unterstützung, die sie durch die Partnerinnen und Partner erhielten. Auch Präsenzfortbildungen sind dem Ministerium zufolge geplant.

Nach den Worten des Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Herzstiftung, Thomas Voigtländer, ist der verpflichtende Reanimationsunterricht „ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Laien-Reanimationsquote in der Bevölkerung“. „Das beherzte Eingreifen von uns allen in einer Notsituation ist überlebensentscheidend“, erklärte er. Die Schulung für die Schülerinnen und Schüler soll den Angaben zufolge 90 Minuten dauern. Zum 1. August werde eine Geschäftsstelle bei der Bezirksregierung Köln eingerichtet, im September sollen die ersten Schulungen von Lehrkräften beginnen.