Die Bestattungsgesetze in Deutschland sind flexibler geworden: Viele Menschen wünschen sich individuelle Abschiedsformen - von der Urne zu Hause bis zur Bestattung ohne Sarg. Während einzelne Bundesländer mit Reformen vorangehen, setzen die meisten Regionen jedoch weiterhin auf eher traditionelle Regelungen, zeigt eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) unter den Bundesländern. Allerdings nimmt die Zahl an Ausnahmen und Sonderregelungen für persönliche Bestattungswünsche kontinuierlich zu.
Ein Wandel zeichnet sich bereits ab: In Rheinland-Pfalz ist im Herbst 2025 das bundesweit liberalste Bestattungsgesetz in Kraft getreten und macht alternative Beisetzungen, Diamanten aus Asche, die Verwahrung der Urne zu Hause und sogar Flussbestattungen zur legalen Option für Angehörige. Laut dem Bundesverband Deutscher Bestatter ist dafür Voraussetzung, dass dies innerhalb der Grenzen von Rheinland-Pfalz geschieht, die verstorbene Person dies zuvor in einer Totenfürsorgeverfügung festgelegt hat und der letzte Hauptwohnsitz des oder der Verstorbenen in Rheinland-Pfalz lag. Viele andere Bundesländer verhalten sich hingegen zurückhaltend und haben bislang keine vergleichbaren Reformen beschlossen oder angekündigt.
Bestattungspflicht bleibt die Regel
Fast alle anderen Bundesländer bestehen aktuell auf einer Bestattungspflicht auf einem Friedhof oder entsprechend ausgewiesenen Naturwäldern. Außer Rheinland-Pfalz lassen Bremen und Nordrhein-Westfalen hier Ausnahmen unter strengen Auflagen zu. Seebestattungen sind in allen Bundesländern grundsätzlich möglich als Ausnahme von der Friedhofspflicht.
Das Bestattungsgesetz im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen enthalte bereits Regelungen im Hinblick auf alternative Bestattungsformen und „ist in dieser Hinsicht als modern anzusehen“, so ein Sprecher des zuständigen Gesundheitsministeriums. So gebe es keine Sargpflicht. Das Verstreuen von Totenasche außerhalb des Friedhofs sei unter bestimmten Voraussetzungen möglich, eine Urnenaufbewahrung außerhalb des Friedhofs allerdings nicht vorgesehen.
Moderate Modernisierungen der Bestattungsgesetze sind in Sachsen und Sachsen-Anhalt geplant. So soll es in Sachsen-Anhalt ab Mai 2026 möglich sein, bis zu fünf Gramm Asche zur würdevollen Nutzung in Erinnerungsstücken, etwa Gedenkdiamanten, zu entnehmen, erklärte ein Sprecher. Auch Schleswig-Holstein hat sein Bestattungsgesetz modernisiert und sarglose sowie alternative Bestattungsformen ermöglicht, jedoch stets unter Beachtung des Friedhofszwangs. Eine Pilotphase für die sogenannte Reerdigung - bei der Verstorbene innerhalb von etwa 40 Tagen zu Erde werden sollen - zeigt, wie neue Wünsche zur Bestattung berücksichtigt werden.
Sargpflicht gelockert
Fast alle Bundesländer haben die Sargpflicht gelockert, vor allem um Tuchbestattungen aus religiösen Gründen wie im Islam und im Judentum zu ermöglichen. In Sachsen und Sachsen-Anhalt sollen entsprechende gesetzliche Regelungen zeitnah eingeführt werden. Ein genereller Wandel hin zu weitergehenden Regelungen, wie sie Rheinland-Pfalz vorgibt, steht in den meisten Bundesländern jedoch nicht zur Debatte oder wird skeptisch gesehen.
Kritiker der Aufbewahrung von Totenasche im privaten Bereich geben zudem zu bedenken, dass andere Trauernde ausgeschlossen werden und diesen Personen kein Ort der Trauer zur Verfügung steht. „Auf den Friedhöfen wurden Orte geschaffen, die die Totenruhe schützen und den Angehörigen, aber auch der Öffentlichkeit einen allgemein zugänglichen, zentralen Punkt der Trauer bieten“, teilte etwa das saarländische Sozialministerium mit. „Dieser Schutz kann von einer Privatperson oder privaten Institution nicht so sichergestellt werden, wie dies ein staatlicher Friedhofsträger, im Saarland grundsätzlich die Gemeinden, tut.“