Kommunalverbände fordern sachliche Debatte über Eingliederungshilfe
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Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes erforderlich
Münster (epd).

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Höheren Kommunalverbände (BAG HKV) fordert eine Reform und verlässliche Finanzierung der Eingliederungshilfe. Angesichts steigender Fallzahlen, wachsender Leistungsausgaben und zunehmender Belastungen der kommunalen Haushalte sei eine Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes erforderlich, der Vorsitzende der BAG HKV, Georg Lunemann, am Freitag in Münster. „Wenn wir Teilhabe dauerhaft sichern wollen, müssen wir die Leistungen und deren Finanzierung neu ordnen - klarer, wirksamer, steuerbarer und finanziell tragfähig.“

Lunemann mahnte einen Schulterschluss aller Beteiligten an. Bund, Länder, Kommunen, Leistungsträger, Leistungserbringer und Selbsthilfeorganisationen seien gleichermaßen gefordert, tragfähige Lösungen zu entwickeln, erklärte der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL). Zugleich forderte er eine sachliche Debatte über die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Forderungen: Weniger Bürokratie, Entlastung der Kommunen

So brauche es klare Verantwortlichkeiten, Menschen mit Behinderung sollten uneingeschränkt Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung und der Grundsicherung erhalten, hieß es. Gleichzeitig seien Bürokratie-Abbau sowie transparente Verfahren, verbindliche Standards und eine konsequente Ausrichtung auf die tatsächlichen Teilhabebedarfe erforderlich. Bundesgesetzlich definierte Leistungen sollten künftig dynamisch durch den Bund mitfinanziert werden, da die derzeitige Belastung der kommunalen Ebene langfristig nicht tragfähig sei, hieß es.

Es bestehe die Gefahr, dass die Eingliederungshilfe zunehmend als „Ausfallbürge“ anderer Sozialleistungssysteme wie Pflegeversicherung oder Krankenversicherung fungiert, was ihre Handlungsfähigkeit beeinträchtigt. „Es kann nicht sein, dass Menschen Beiträge zahlen, aber keinen Zugang zu Leistungen erhalten“, betonte Ulrike Lubek, Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR), mit Blick insbesondere auf die Regelung der Pflegeleistungen in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe.

Im Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft sind neben LWL und LVR kommunale Leistungsträger aus Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg sowie Bayern vertreten.