Flüchtlingsrat NRW sieht Genfer Flüchtlingskonvention bedroht
s:153:"Blauer Pass mit Aufenthaltstitel für Flüchtlinge, der als Passersatz an Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) ausgestellt wird.";
Blauer Pass mit Aufenthaltstitel für Flüchtlinge, der als Passersatz an Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) ausgestellt wird.
Bochum (epd).

Der Flüchtlingsrat NRW warnt vor einer Aushöhlung der vor 74 Jahren verabschiedeten Genfer Flüchtlingskonvention. Die Konvention gelte für alle Flüchtlinge und sei nicht zahlenmäßig zu begrenzen, erklärte die Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW, Birgit Naujoks, am Montag in Bochum. Beeinträchtigungen von Flüchtlingsrechten als allgemeine Menschenrechte bedrohten den demokratischen Rechtsstaat und die Gesellschaft im Ganzen.

In jüngerer Vergangenheit würden immer häufiger auch aus der deutschen Parteienlandschaft Stimmen laut, die die Genfer Flüchtlingskonvention offen infrage stellten, hieß es. Angriffe auf die Grundlagen des Flüchtlingsschutzes würden mit einer vermeintlichen Überlastung Deutschlands begründet. Statt den generellen Mangel an Ressourcen wie etwa bezahlbarem Wohnraum anzugehen, werde dieser oft als „Blankoscheck für weitere Entrechtung“ geflüchteter Menschen genutzt. Der Flüchtlingsrat rief das Land NRW auf, „sich in Wort und Tat“ zur Flüchtlingskonvention zu bekennen und ihr „zur größtmöglichen Geltung“ zu verhelfen.

Die von fast 150 Staaten ratifizierte Genfer Flüchtlingskonvention wurde am 28. Juli 1951 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Das Dokument definiert, wer ein Flüchtling ist, welcher Schutz, welche Hilfe und sozialen Rechte Flüchtlingen zustehen. Entstanden unter dem Eindruck massiver Verfolgung und Vertreibung im Zweiten Weltkrieg und unter der NS-Diktatur sei die Genfer Flüchtlingskonvention bis heute das wichtigste internationale Abkommen für den Schutz geflüchteter Menschen, betonte der Flüchtlingsrat NRW.