Finanzieller Unterstützungsbedarf steigt bei Pflegenden in NRW
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Ambulanter Pflegedienst sortiert Medikamente für einen pflegebedürftigen Patienten
Düsseldorf (epd).

Die Zahl der Pflegebedürftigen, die die Sozialleistung „Hilfe zur Pflege“ beziehen, ist in Nordrhein-Westfalen im dritten Jahr in Folge gestiegen. Wie die statistische Landesbehörde IT.NRW am Montag in Düsseldorf mitteilte, bezogen im vergangenen Jahr 109.325 Pflegebedürftige Hilfe zur Pflege. Dies sei ein Plus gegenüber dem Vorjahr von fünf Prozent. Der Großteil der Bezieher (83 Prozent) lebten den Angaben nach in Einrichtungen wie Pflegeheimen und waren mehrheitlich Frauen.

Die Hilfe zur Pflege ist eine Sozialleistung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII). Anspruch auf diese Leistung besteht, wenn die Kosten der notwendigen Pflege, die nicht durch Leistungen der Pflegeversicherung gedeckt sind, nicht aus eigenen Mitteln getragen werden können. Im Jahr 2022 war laut Statistikbehörde die Zahl der Empfänger nach der Einführung des Leistungszuschlags der Pflegekassen für Pflegebedürftige in vollstationärer Pflege gesunken. Seit dem Jahr 2023 stieg sie jedoch von Jahr zu Jahr wieder an und lag 2025 um zwei Prozent höher als 2021.

Im Jahr 2025 bezogen 18.300 Menschen Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen, vier Prozent mehr als im Vorjahr, wie die Statistiker erklärten. Die am häufigsten gewährte Hilfeart außerhalb von Einrichtungen war das Pflegegeld für die häusliche Betreuung und Pflege etwa durch Angehörige, das insgesamt 10.305 Personen erhielten. An zweiter Stelle folgte die häusliche Pflegehilfe als Pflegesachleistung, beispielsweise durch einen ambulanten Pflegedienst, die 2025 für 9.610 Menschen gewährt wurde. Beide Leistungsarten können kombiniert werden.

Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten

Die Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der pflegebedingten Kosten ab. Wenn der verbleibende Eigenanteil nicht aus eigenen Mitteln erbracht werden kann, besteht in der Regel Anspruch auf Hilfe zur Pflege. Änderungen am Leistungsumfang der Pflegeversicherungen haben somit Auswirkungen auf die Hilfe zur Pflege. Anfang 2022 wurde ein Leistungszuschlag der Pflegekassen für die Pflegegrade zwei bis fünf in vollstationärer Pflege eingeführt. Zudem wurde durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz unter anderem 2024 das Pflegegeld und die Leistungsbeiträge für ambulante Pflegesachleistungen um fünf Prozent und 2025 nochmals alle zentralen Leistungen der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent erhöht.