Die Grundsicherung für erwerbsfähige Langzeitarbeitslose verschlimmert laut Diakonie Saar Armut und Wohnungslosigkeit. „Menschen zu fördern und nachhaltig in Arbeit zu bringen, das erreicht man nicht durch gesellschaftliche Stigmatisierung und den existenzbedrohenden Entzug von Regelleistungen“, erklärte der Leiter der Verbindungsstelle der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe im Saarland, Matthias Ewelt, am Donnerstag in Neunkirchen. Die Bundesregierung habe mit der seit 1. Juli aus dem Bürgergeld hervorgegangenen Grundsicherung den Pfad der Zusammenarbeit auf Augenhöhe gegen pauschales Misstrauen ausgetauscht.
Die Grundsicherung ermöglicht, schneller Sanktionen verhängen zu können, wenn Leistungsempfänger beispielsweise keine Bewerbungen schreiben oder nicht zu Terminen im Jobcenter erscheinen. Auch wird die Höhe der Wohnkosten stärker begrenzt. Zudem hängt die Höhe des Schonvermögens künftig vom Alter ab. Die Vermittlung in Arbeit hat, wie im alten Hartz-IV-System, Vorrang vor einer Ausbildung oder Qualifizierung von Arbeitslosen.
Diakonie fordert volle Übernahme der Mietkosten
Viele Menschen können laut Diakonie Saar etwa aufgrund von Krankheiten und fehlenden Schulabschlüssen keine Arbeit finden. Zudem erschwerten Betreuungspflichten oder Sprachbarrieren die Jobsuche. Sanktionen träfen in der Praxis vor allem verletzliche Gruppen wie Menschen psychischen Erkrankungen oder Kinder, hieß es. Die Deckelung der Aufwendungen für die Unterkunft sorge dafür, dass Menschen die Wohnkostenlücke über den „knappen Regelsatz“ ausgleichen müssten. Falle dieser ganz oder teilweise weg, drohten Mietrückstände und Wohnungslosigkeit. Es brauche eine lückenlose Existenzsicherung, die tatsächlichen Wohnkosten müssten übernommen werden und der Bund müsse die Kürzungen bei Sprach- und Integrationskursen zurücknehmen, schloss sich die Diakonie Saar der Diakonie Deutschland an.