Pflegekammer empört: Azubis verlieren Aufenthaltsrecht nach Prüfung
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Gesetzestexte "Ausländerrecht"
Düsseldorf (epd).

Die Pflegekammer NRW kritisiert Regelungen zum Aufenthaltsrecht für im Ausland angeworbene Pflege-Azubis. Mit dem letzten Tag der bestandenen Examensprüfung verlören sie automatisch ihre Aufenthaltserlaubnis, da diese an den Ausbildungsvertrag gekoppelt sei, erläuterte Pflegekammer-Präsidentin Sandra Postel in Düsseldorf. Während deutsche Azubis mit ihrer vorläufigen Prüfungsbescheinigung am nächsten Tag sofort als Pflegefachpersonen auf Station arbeiten dürften, rutschten die frisch examinierten Pflegefachpersonen aus dem Ausland in die Arbeitslosigkeit und müssten erst einen neuen Aufenthaltstitel beantragen - was meist mehrere Monate dauere.

„Das ist kein geordneter Verwaltungsprozess mehr, sondern systemischer Irrsinn und offene Diskriminierung“, empörte sich Postel. Die Kommunen verlangten zudem neuerdings von der einzelnen Pflegefachperson einen Nachweis darüber, ob in der Pflege ein Fachkräftemangel herrsche. „Eine bürokratische Farce“, kritisierte die Pflegekammerpräsidentin. Das führe zu weiteren Verzögerungen im Prozess der Aufenthaltsgenehmigung und Angst der Betroffenen, Fristen nicht einhalten zu können und abgeschoben zu werden.

350.000 ausländische Pflegekräfte bundesweit

Postel forderte einen radikalen Kurswechsel: „Wer eine bestandene Prüfungsbescheinigung vorlegen kann, muss ab Tag eins ein automatisches, vorläufiges Arbeits- und Aufenthaltsrecht als Pflegefachperson erhalten - ohne Wenn und Aber!“ Sie unterstrich die Bedeutung ausländischer Pflegekräfte für die Versorgungssicherheit. Allein in Pflege- und Seniorenheimen in NRW gingen in den nächsten vier Jahren bis zu 40 Prozent aller Pflegefachpersonen in den Ruhestand. „Internationale Pflegefachpersonen sind mit rund 350.000 Beschäftigten bundesweit längst eine tragende Säule unseres Gesundheitssystems“, betonte die Pflegekammer-Präsidentin. „Es ist lange überfällig, dass wir sie auch so behandeln.“