Ausbau der Frauenhäuser: Warten auf Vorgaben der Länder
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Themenfoto "Häusliche Gewalt"
Frankfurt a.M., Köln (epd).

Mit Blick auf den nötigen Ausbau der Frauenhäuser scheint die Zeitspanne bis zum Inkrafttreten des Gewalthilfegesetzes (GewHG) im Jahr 2032 kaum zu knapp bemessen zu sein. Dann greift ein gesetzlicher Anspruch auf kostenfreie Unterbringung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder - bundesweit und ohne Ausnahme.

Folglich müssten Städte und Gemeinden den Ausbau der Hilfeeinrichtungen massiv vorantreiben, doch noch passiert wenig, wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) bei den fünf größten Städten Berlin, Hamburg, München, Köln und Frankfurt a.M. zeigt.

Bund zahlt einmalig 2,6 Milliarden Euro

Der späte Reformstichtag 2032 wurde fixiert, um den Ländern ausreichend Zeit zu geben, das vorhandene Hilfenetz ausbauen zu können. Sie sind verpflichtet, eine bedarfsgerechte Zahl an Schutzplätzen bereitzustellen und vor 2027 fundierte Bedarfsanalysen zu erstellen. Der Bund stellt bis zum Jahr 2036 einmalig 2,6 Milliarden Euro zur Verfügung, um den Ausbau der Infrastruktur vor Ort finanziell abzusichern.

Zwar ist allen befragten Stadtverwaltungen klar, dass ihre heutigen Frauenhaus-Kapazitäten längst nicht ausreichen. Doch der Systemwechsel in der Zuständigkeit hin auf die Länderebene sorgt nicht selten für - erzwungenen - Stillstand.

So heißt es etwa in Frankfurt a.M.: „Das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales hat leider bislang noch keinen Entwurf für ein Hessisches Ausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz vorgelegt. Daher ist eine verlässliche Finanzplanung derzeit nicht möglich.“

Derzeit und wohl in absehbarer Zeit entstehen keine neuen Schutzhäuser. Und das, obwohl der wachsende Bedarf sehr wohl belegt ist: „Die Stadt Frankfurt hält in ihren vier Frauenhäusern insgesamt 148 Plätze für Frauen und Kinder vor. Um die von der Istanbul Konvention geforderte Quote zu erfüllen, müssen rechnerisch rund 40 weitere Plätze geschaffen werden“, so ein Sprecher.

Städte noch in Wartestellung

In Hamburg befinde man sich „noch in der Phase der Bedarfsanalyse und Konzeptentwicklung, um die Anforderungen des Rechtsanspruchs ab 2032 zu erfüllen“. Konkrete Zahlen und Maßnahmen würden nach Abschluss der Entwicklungsplanung vorliegen. „Schätzungen zu den Gesamtinvestitionen bis 2032 liegen daher noch nicht vor.“ Dennoch gehe der Ausbau der Frauenhäuser voran, so Sprecherin Stefanie Lambernd. „Die Anzahl an Schutzplätze wurde seit 2015 um 36 Prozent auf heute 265 Schutzplätze erhöht, davon 261 in Frauenhäusern.“

Die Stadt Köln ist ebenfalls noch in Wartestellung: „Die Frage, ob die Finanzierung der Frauenhäuser ab 2027 im Wege der Alleinfinanzierung durch das Land NRW erfolgen wird, ist noch ungeklärt. “Die Antwort des Landesministeriums auf eine Anfrage der Stadt steht noch aus", teilte eine Sprecherin mit.

Wegen dieser unklaren Lage plane man im städtischen Haushalt weiterhin nur mit der Finanzierung der bestehenden zwei Frauenhäuser - mit aktuell rund 900.000 Euro.„ Aber: “Ein drittes Frauenhaus soll seinen Betrieb im Jahr 2028 aufnehmen„ - mit 16 zusätzlichen Plätzen für Schutzsuchende mit bis zu 18 Aufnahmeplätzen für Kinder. “Auch nach der Umsetzung eines möglichen dritten Schutzhauses wird voraussichtlich lediglich eine Abdeckung von etwa 35 Prozent erreicht", erläuterte die Sprecherin.

In Berlin sollen noch in diesem Jahr zwei weitere Schutzhäuser eröffnen, so dass dann elf Einrichtungen mit insgesamt 430 Plätzen vorhanden sind. Die Stadt erwartet künftig deutliche steigende Geldmittel vom Bund, um weitere Frauenhäuser zu schaffen: „Berlin wird in den Jahren 2027 bis 2036 voraussichtlich rund 114 Millionen Euro erhalten. Unser Haus plant, diese Mittel vollständig für den Ausbau des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder zu nutzen“, sagte eine Sprecherin dem epd.

Bayern will Gesetz im Sommer vorlegen

Die Stadt München wartet nach eigenen Angaben ebenfalls auf Vorgaben der Landesregierung, die dem epd mitteilte, an einem Umsetzungsgesetz zu arbeiten. „Der Gesetzentwurf soll voraussichtlich noch vor der Sommerpause vom Landtag verabschiedet werden. Zeitnah darauf soll die Rechtsverordnung in Kraft treten, die insbesondere die Regelungen zur Finanzierung enthalten wird.“

Bayern werde über einen Zeitraum von zehn Jahren etwa 400 Millionen Euro vom Bund erhalten. Die genaue Höhe könne noch nicht exakt beziffert werden, hieß es. Zudem werde das Land 2027 für die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes 67 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

Die gesetzliche Umsetzung in den Ländern verlaufe sehr unterschiedlich, heißt es bei der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser in Berlin. Nicht zuletzt deshalb sei unklar, ob das Ziel des Gewalthilfegesetzes 2032 erreicht werden könne: „Mehr Tempo müsste Hand in Hand mit mehr Geld gehen.“ Doch durch die unklare Finanzierungslage im laufenden Jahr sähen sich viele Frauenhäuser derzeit mit Finanzierungslücken konfrontiert. „Durch den Rückzug der Kommunen stehen die Frauenhäuser vor einer nicht kalkulierbaren Aufgabe. Wirtschaftliches Planen ist für viele Frauenhäuser derzeit unmöglich“, so die Informationsstelle.

Von Dirk Baas (epd)