
Mit einer Initiative bei der Justizministerkonferenz im Herbst will das Saarland Medienschaffende besser gegen Angriffe schützen. Die Pressefreiheit sei ein tragendes Element der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und dementsprechend gebe es eine staatliche Schutzpflicht, betonte Justizministerin Petra Berg (SPD) in Saarbrücken. In den vergangenen Monaten und Jahren hätten sich die Bilder von bedrängten, beschimpften und körperlich angegangenen Journalistinnen und Journalisten „besorgniserregend“ gehäuft. „Wir hier im Saarland haben wenige Fälle zu verzeichnen, aber bundesweit steigen diese Fälle an“, erklärte Berg.
Es gehe nicht um ein Sonderstrafrecht für eine bestimmte Berufsgruppe, unterstrich die saarländische Justizministerin. Vielmehr seien Medienschaffende bisher nur im normalen Strafrecht über den allgemeinen Schutz der persönlichen Integrität berücksichtigt. Allerdings würden sie in ihrer Funktion angegriffen. Es fehle ein Schutz von Journalistinnen und Journalisten als „Träger einer verfassungsrechtlich bedeutsamen Aufgabe, nämlich der freien unabhängigen Berichterstattung“. Insofern seien Angriffe auf Medienschaffende Angriffe auf das System der offenen Gesellschaft selbst.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) solle prüfen, wie der strafrechtliche Schutz verbessert werden könne. Konkret schlägt Berg unter anderem vor, Journalistinnen und Journalisten in den Schutzbereich des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuchs aufzunehmen. Dieser behandelt gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung. „Journalistinnen und Journalisten, die beruflich in der Öffentlichkeit agieren, sind durchaus mit Politikerinnen und Politikern vergleichbar“, betonte sie. Eine weitere Möglichkeit wären strafverschärfende Regelbeispiele für Körperverletzungs- und Bedrohungsdelikte. Diese wirkten sich auf die Strafhöhe aus. Generell wäre auch eine ausdrückliche Berücksichtigung bei der Strafzumessung möglich.