Religionsübergreifende Vorschläge für Änderungen der Saar-Verfassung
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Christentum, Judentum und Islam: Kreuz, Kipa und Koran
Saarbrücken (epd).

Gottesbezug in der Präambel und Einsatz gegen alle Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit: Vertreterinnen und Vertreter von Christen, Juden und Muslimen im Saarland haben gemeinsame Vorschläge für die geplante Änderung der saarländischen Verfassung erarbeitet. „Es zeigt, dass Religionen im Saarland nicht gegeneinander stehen, sondern gemeinsam Verantwortung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt übernehmen“, sagte die Leiterin des Katholischen Büros Saarland, Katja Göbel, in einer Anhörung im Landtag in Saarbrücken. Die CDU-Abgeordnete Dagmar Heib bezeichnete den interreligiösen Vorstoß als „ein historisches Ereignis“, die SPD-Abgeordnete Kira Braun als „sehr respektabel“.

Der Landtag des Saarlandes berät zurzeit über das Hinzufügen einer Präambel und weitere Verfassungsänderungen. Seit dem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1957 hat die Saar-Verfassung keine eigene Präambel mehr. Der bisherige Entwurf von SPD-Regierungsfraktion und CDU-Oppositionsfraktion sieht keinen Gottesbezug vor.

Evangelische und katholische Kirche, die Synagogengemeinde Saar, der Landesverband der Islamischen Kulturzentren Saarland und die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) Region Südwest haben daraufhin einen gemeinsamen Vorschlag erarbeitet: „Im Bewusstsein unserer Verantwortung vor Gott und den Menschen, auf der Grundlage des religiösen und humanistischen Erbes, gibt sich das Volk des Saarlandes die folgende Verfassung.“

Ausrdruck demokratischer Reife

„Das ist kein exklusives Glaubensbekenntnis, sondern ein gemeinsamer ethischer Horizont“, betonte Ordinariatsdirektorin Göbel. Ein Gottesbezug in der Präambel sei „Ausdruck demokratischer Reife“, da er daran erinnere, dass staatliche Macht begrenzt sei. Der Beauftragte der Evangelischen Kirchen im Saarland, Kirchenrat Frank-Matthias Hofman ergänzte, dass dieser Gottesbezug Ausdruck historischer und kultureller Kontinuität sein könne. Denn Verfassungswerte wie Menschenwürde, Menschenrechte und Gerechtigkeit verdankten sich in besonderem Maße den religiös-historischen Wurzeln.

Auch der Staatsrechtler Christoph Gröpl plädierte für einen Gottesbezug. Dabei gehe es nicht automatisch um den christlichen Gott, sondern um den Bezug auf ein transzendentales Wesen, sagte der Professor der Universität des Saarlandes. Dadurch könnten Demut und die Fehlbarkeit des Menschen zum Ausdruck gebracht werden. Auch der Präsident des saarländischen Verfassungsgerichtshofs, Roland Rixecker, unterstrich, dass Verantwortung vor Gott und den Menschen kein religiöses Bekenntnis sei. Der Bezug mache vielmehr deutlich, dass man sich für sein Handeln gegenüber jemandem zu verantworten habe.

Einsatz gegen Antisemitismus und Antiziganismus

Teile der geplanten Verfassungsänderungen beziehen sich zudem auf Antisemitismus, Antiziganismus und jüdisches Leben. „Das Saarland fördert das friedliche Zusammenleben der Menschen und tritt Antisemitismus und Antiziganismus entgegen“, heißt es in dem Entwurf. „Das Saarland schützt das jüdische Leben und die jüdische Kultur.“ Unter anderem die evangelischen Kirchen hatten vor den Beratungen für eine sogenannte Anti-Antisemitismus-Klausel geworben, die Landesarbeitsgemeinschaft Erinnerungsarbeit im Saarland für die sogenannte Anti-Antiziganismus-Klausel.

Der Vorstandsvorsitzende der Synagogengemeinde Saar, Daniel Stiefel, begrüßte die Absicht. „Dieses klare verfassungsrechtliche Bekenntnis ist überfällig“, sagte er in der Anhörung. Er erinnerte, dass damit auch Verantwortung für die finanzielle Ausstattung mit Blick auf Sicherungskosten, Bildungsveranstaltungen und Präventionsarbeit einhergehe. Die Verfassungsänderung dürfe nicht nur symbolischen Charakter haben.

Die unterschiedlichen Religionsgemeinschaften schlagen zudem vor, den Entwurf um ein Eintreten gegen jegliche Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu ergänzen. Denn die selektive Hervorhebung berge sonst die Gefahr unbeabsichtigter Nebenwirkungen, betonte Ordinariatsdirektorin Göbel. So könnten andere religiöse oder ethnische Gemeinschaften den Eindruck gewinnen, ihr Schutzbedürfnis werde weniger stark gesehen.

Von Marc Patzwald (epd)