Ex-Sozialpfarrer kritisieren Urteil zu Abtreibungsverbot in Klinikum
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Christliches Krankenhaus in Lippstadt
Dorsten, Bielefeld (epd).

Ehemalige evangelische Sozialpfarrer haben die Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamm gegen den Lippstädter Gynäkologen Joachim Volz kritisiert. Zugleich werfen sie in einer in Dorsten veröffentlichten Erklärung der evangelischen Kirche vor, sie habe eine restriktive Abtreibungspraxis im fusionierten Christlichen Krankenhaus Lippstadt akzeptiert. Dem widersprach die westfälische Landeskirche.

Das Arbeitsgericht hatte am 8. August eine Klage des Gynäkologen Volz gegen ein Abtreibungsverbot im „Christlichen Krankenhaus“ abgewiesen. Volz' früherer Arbeitgeber, das evangelische Krankenhaus in Lippstadt, war mit dem katholischen Dreifaltigkeits-Hospital und dem Marien-Hospital in Erwitte fusioniert. Seit März firmieren die Kliniken gemeinsam als „Klinikum Lippstadt - Christliches Krankenhaus“. Der Gesellschaftsvertrag untersagt Schwangerschaftsabbrüche und assistierten Suizid.

Es sei beschämend, „dass in katholischen Krankenhäusern und jetzt auch im sogenannten 'Christlichen Krankenhaus Lippstadt' Frauen individuelle Grundrechte vorenthalten werden“, erklärten die seit Jahren im Ruhestand befindlichen Pfarrer Wolfgang Belitz, Jürgen Klute, Hans Udo Schneider und Walter Wendt-Kleinberg. Die evangelische Seite habe den Fusionsvertrag gebilligt und sich damit „der äußerst restriktiven, frauenfeindlichen Position der katholischen Kirche“ unterworfen, obwohl die evangelische Kirche in der Frage des Schwangerschaftsabbruchs seit Jahrzehnten eine deutlich andere ethische Position einnehme.

Die Evangelische Kirche von Westfalen verwies darauf, dass der Fusionsvertrag nicht in die Verantwortung der Kirchen, sondern der beteiligten Trägergesellschaften falle. Das Vertragswerk sei lediglich im Sinne der Stiftungsaufsicht von Juristen der Landeskirche auf formale Korrektheit überprüft worden, sagte ein Sprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd). Er kündigte an, die Themen Schwangerschaftsabbruch und Lebensschutz würden demnächst in einer öffentlichen Konsultation mit Expertinnen und Experten diskutiert. Das habe das Kollegium des Landeskirchenamts in Bielefeld kürzlich beschlossen.