Die Bischöfe von Münster und Osnabrück, Heiner Wilmer und Dominicus Meier, fordern die Verankerung geistlichen Missbrauchs als Straftatbestand im Kirchenrecht. Sie wollten sich im Vatikan dafür einsetzen, dass dieses Vorhaben weiter vorangebracht wird, erklärte die beiden leitenden Geistlichen am Montag. Forscher der Universität Münster hatten Ende September eine Pilotstudie zu geistig-spirituellem Missbrauch in Gemeinschaften der katholischen Kirche vorgestellt und kritisiert, dass Betroffene zu lange nicht ernst genommen worden seien.
Wilmer, der zugleich Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz ist, will sich nach eigenen Worten „mit aller Kraft dafür einsetzen“, dass in seinem Bistum niemand „im Namen des Glaubens manipuliert, abhängig gemacht oder in Gewissen und Freiheit verletzt wird“. Die Geistlichen Gemeinschaften müssten noch stärker als bisher in die Pastoral der Diözese eingebunden werden: „Sie dürfen kein komplettes Eigenleben führen.“ Die Gemeinschaften dürften aber auch nicht „unter Generalverdacht“ gestellt werden, mahnte der Bischof von Münster.
Betroffene wurden zu wenig gehört und unterstützt
Die beiden Bistümer hatten die 2023 begonnene Studie gemeinsam mit der Deutschen Bischofskonferenz und der Ordensgemeinschaft der Thuiner Franziskanerinnen in Auftrag gegeben. Das Forschungsteam definierte geistlichen Missbrauch als „unzulässigen und stets von Macht-Interessen gesteuerten“ Eingriff in das geistliche Leben und die Spiritualität des Gegenübers. Sie hatten das Phänomen in zwei Gemeinschaften untersucht, in denen Mitglieder in sektenähnlicher Weise über Jahre hinweg manipuliert, indoktriniert und unter Druck gesetzt worden seien.
Der Osnabrücker Bischof Meier räumte ein, dass Betroffene geistlichen Missbrauchs lange zu wenig gehört und unterstützt worden seien, wenn sie sich an die Bistumsleitung gewandt hätten. Sein Vorgänger, Bischof Franz-Josef Bode bedauere, „nicht früher die Reißleine gezogen zu haben“, berichtete Meier. 2019 habe Bode dann den Schutzprozess gegen sexualisierte Gewalt und geistlichen Missbrauch initiiert. Seit drei Jahren gebe es einen Ombudsmann für Betroffene, 2025 seien spezielle Schulungen zur Prävention von geistlichem Missbrauch gestartet.
Meier betonte, die Studie deute auch auf theologische und systemische Fragen hin. Einige Aspekte des christlichen Glaubens und der kirchlichen Lehre hätten das Potenzial, „missbräuchlich gegen Menschen auf der Suche nach spiritueller Orientierung verwandt zu werden“. Bischof Wilmer erklärte, es seien Fehler passiert, „die nicht hätten passieren dürfen“: Insbesondere das Approbationverfahren für die Gemeinschaft „Totus Tuus Neuevangelisierung“ hätte „sorgfältiger durchgeführt“ werden müssen.
Bischofskonferenz für verpflichtende Schulungen zur Prävention
Neben der im Bistum Münster 2007 erst zugelassenen und 2021 vom damaligen Bischof Felix Genn wieder aufgelösten „Totus Tuus“-Gemeinschaft stand die vor allem im Nachbarbistum Osnabrück aktive „Christusgemeinschaft“ im Fokus der Studie. Diese Vereinigung war den Angaben zufolge nie offiziell anerkannt.
Die Generalsekretärin der Bischofskonferenz, Beate Gilles, verwies auf die überdiözesane Anlaufstelle „Gegen Gewalt in Kirche“, die geistlichen Missbrauch ebenfalls als eigenständige Form des Machtmissbrauchs ansehe und bei der sich jährlich zwischen 70 und 100 Betroffene meldeten. Die Studie wie auch eine Arbeitshilfe der Bischofskonferenz forderten unter anderem verpflichtende Schulungen für alle hauptamtlichen Mitarbeitenden der Diözesen wie auch Qualitätsstandards in der geistlichen Begleitung, erklärte Gilles.