Die Evangelische Kirche im Rheinland und die Diakonie RWL fordern eine gesetzliche Regelung, die die unabhängige Abschiebungsbeobachtung absichert. Seit Sommer 2001 bestehe die Einrichtung am Düsseldorfer Flughafen, erklärten die rheinische Kirche und die Diakonie als Trägerinnen in Düsseldorf. Diese gelte es, nach 25 Jahren zukunftsfest zu machen.
Die Landeskirche und die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe (RWL) erinnerten daran, dass die seit 2008 geltende EU Rückführungsrichtlinie die Einrichtung eines verpflichtenden unabhängigen Monitorings von Abschiebungen durch die Mitgliedsstaaten vorsieht. Für Deutschland sehe die EU weiterhin Handlungsbedarf. Auch auf europäischer Ebene gewinne das Thema wieder an Bedeutung. Mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ab Juni werde erstmals unabhängiges Monitoring als verbindlicher Bestandteil vorgesehen.
Rechtssicherheit und begleitendes Monitoring gefordert
Erforderlich sind aus Sicht von rheinischer Kirche und Diakonie eine Rechtsgrundlage für eine staatlich unabhängige Abschiebungsbeobachtung und eines begleitenden unabhängigen Forums. Beobachter müssten Zugang zu allen relevanten Phasen des Abschiebungsvollzugs erhalten. Stellen müssten strukturell und finanziell abgesichert sein.
Christian Heine-Göttelmann, Vorstand der Diakonie RWL, betonte, dass Abschiebungsbeobachtung Transparenz in einem Bereich staatlichen Handelns schaffe, der für die Öffentlichkeit kaum zugänglich sei. Der rheinische Präses Thorsten Latzel nannte die unabhängige Abschiebungsbeobachtung ein „wichtiges Korrektiv“. Sie helfe den von der Abschiebung Betroffenen und auch den durch ihr Amt Beteiligten.
Ausgangspunkt war der Tod eines sudanesischen Asylbewerbers 1999 während eines Flugs ab Frankfurt. Rheinische Kirche, Wohlfahrtsverbände, Bundespolizei, das NRW-Innenministerium und zivilgesellschaftliche Akteure gründeten gemeinsam 2000 das Forum Flughäfen in NRW (FFiNW).
Dialog aller Akteure im Forum Flughäfen
Über die beiden großen NRW-Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn fanden den Angaben nach im vergangenen Jahrzehnt etwa 34.000 Abschiebungen statt. Die Abschiebungsbeobachtung konnte rund ein Fünftel davon begleiten. In jährlichen Berichten dokumentiert sie Problemlagen und strukturelle Verbesserungen. Erreicht wurden unter anderem ein Handgeld für Betroffene, gemeinsame Standards im Abschiebungsvollzug und mit dem FFiNW ein kontinuierliches Dialogformat zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren.