Zahl der Kriegsdienstverweigerer steigt
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In Artikel 4 des Grundgesetzes ist das Recht auf Kriegsdienstverweigerung verankert.
Osnabrück, Köln (epd).

Die Zahl der Anträge auf Kriegsdienstverweigerung ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Im ersten Quartal dieses Jahres haben bereits 2.656 Menschen einen entsprechenden Antrag gestellt - mehr als im gesamten Jahr 2024, wie das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben am Montag in Köln mitteilte. Es bestätigte damit einen Bericht der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Montag). Vor zwei Jahren gab es 2.249 solcher Anträge, im vergangenen Jahr insgesamt 3.879.

Seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine im Jahr 2022 steigt die Zahl der Menschen wieder, die den Dienst an der Waffe verweigern. Seit der Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 gab es nur wenige Hundert Anträge pro Jahr. 2022 näherte sich die Zahl der Anträge wieder dem vierstelligen Bereich - 951 waren es damals. 2023 waren es dann 1.079.

Ministerium: „Kein Alarmzeichen“

Das Bundesverteidigungsministerium, das einen deutlichen Personalaufwuchs bei der Bundeswehr anstrebt, sieht darin „kein Alarmzeichen“, wie eine Sprecherin in Berlin sagte. Der Trend sei „nicht so überraschend“. Gerade auch wegen des neuen Wehrdienstes beschäftigten sich mehr junge Menschen mit der Bundeswehr. Dass sich dann auch mehr dafür entschieden, einen solchen Antrag zu stellen, überrasche nicht, sagte die Sprecherin. Sie wies zudem darauf hin, dass 2010 - dem letzten Jahr vor der Aussetzung der Wehrpflicht - rund 131.000 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung gestellt wurden.

Seit Jahresbeginn erhalten Volljährige einen Fragebogen, mit dem die Bereitschaft für einen Dienst in der Bundeswehr abgefragt wird. Junge Männer müssen ihn ausfüllen, Frauen können das tun. Der Dienst selbst ist aber weiter freiwillig.

Verweigerung wird zugleich zunehmend widerrufen

Gestiegen ist seit 2022 auch die Zahl der Menschen, die ihre Kriegsdienstverweigerung widerrufen haben, wenngleich auf geringerem Niveau. 2021 wurden 304 entsprechende Verzichtserklärungen abgegeben, 2025 waren es 781. Im ersten Quartal dieses Jahres wurden bereits 233 solcher Widerrufe gezählt. Alter und Geschlecht der Antragsteller bei Verweigerungen und Widerrufen werden laut Bundesamt nicht erfasst.

Die Wehrpflicht ist seit 2011 ausgesetzt und gilt nur für den Verteidigungsfall weiter. Unabhängig davon bleibt das Recht bestehen, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes zu verweigern. Bundesamt und Verteidigungsministerium weisen darauf hin, dass der Antrag beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr eingereicht werden muss, von wo aus er nach einer Musterung an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zur Entscheidung weitergeleitet wird.

In den sozialen Netzwerken fänden sich wiederkehrend Falschinformationen zu Weg und Inhalt des Antrags, hieß es. Dies führe dazu, dass aktuell eine hohe Zahl fehlgeleiteter Anträge eingehe, die nicht anerkennungsfähig seien und unbearbeitet zurückgesandt werden müssten.

Von Corinna Buschow (epd)